Die Angeklagten sollen Besucher des Denklinger Karnevalszelts ans Gesäß gefasst haben. Später sollen sie zudem eine Schlägerei angefangen haben.
Schlägerei an KarnevalDie meisten Beteiligten aus Denklingen hatten Erinnerungslücken
Alkohol in rauen Mengen zu genießen, kann die Erinnerungsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Das zeigte sich am Mittwoch im Amtsgericht Waldbröl, als es darum ging, eine Schlägerei nach dem Rosensonntagszug 2023 in der Reichshofer Ortschaft Denklingen aufzuklären. Angeklagt waren ein 22-Jähriger und ein 28-Jähriger, beide aus Wiehl, die zunächst Besucher am Festzelt provokant ans Gesäß gefasst und später mit diesen eine Schlägerei angefangen haben sollen. Beide hätten einen Alkoholpegel von etwa 1,8 Promille gehabt. Der Verteidiger des Älteren erklärte, dass die Männer im Friseurhandwerk tätig seien: „Das sind keine Menschen, die andere verhauen.“
Das mutmaßliche Opfer erschien nicht vor Gericht
Das mutmaßliche Opfer der Schlägerei war unentschuldigt nicht als Zeuge im Gerichtssaal erschienen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei er zu Boden geschlagen worden und habe Einblutungen ins Auge gehabt. Aus Sicht der beiden Verteidiger sah das anders aus. Danach sei der jüngere Angeklagte von den angeblich Betatschten k.o.-geschlagen worden und habe dabei Knochenbrüche im Wangenbereich erlitten. Der andere sei zur Hilfe geeilt und habe dabei Schläge auf den Hinterkopf einstecken müssen. Glücklicherweise war die Polizei sehr schnell präsent, da sie wegen der Festveranstaltung ohnehin vor Ort war.
„Ich habe viel getrunken und kaum noch Erinnerung an den Vorfall“, war sinngemäß die Aussage mehrerer Zeugen, die in die Schlägerei involviert oder sie beobachtet hatten. Lediglich eine Reichshoferin, die zur Abholung von feiernden Bekannten auf dem Parkplatz der Volksbank in ihrem Auto gewartet hatte, hatte den Vorfall nüchtern erlebt: „Als plötzlich zwei Leute auf meiner Motorhaube waren, habe ich die Polizei gerufen.“
Wie es dazu gekommen war, konnte sie jedoch auch nicht sagen. Anschließend habe es ein Menschenknäuel mitten auf der Hauptstraße gegeben. Fazit: Zwei mittelschwer Verletzte ohne wirkliche Aufklärung des Sachverhalts. Nach einem Rechtsgespräch stellte Richterin Laura Lax das Verfahren ein, von „gefährlicher Körperverletzung“ sei ohnehin nicht mehr die Rede. Der jüngere bekam die Auflage, 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.