Ein Waldbröler (29) muss sich vor dem Schöffengericht verantworten. Laut Anklage geht's um einen Fall von Geld, Gewalt, Sex und Fahrerflucht.
Lange AnklageFall von Geld, Gewalt und Sex in Waldbröl vor Gericht
Es geht um Geld, Gewalt, Sex – und Fahrerflucht. Ein 29-jähriger Waldbröler muss sich derzeit gleich wegen dreier Vorwürfe vor dem Schöffengericht verantworten. Laut Anklageschrift soll der Mann zum einen im April 2023 unter dem Einfluss berauschender Mittel einem anderen Mann ohne Vorwarnung mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gedroht haben: „Ich kann Dich jetzt auch sofort umbringen.“ Hintergrund soll gewesen sein, dass der Geschädigte die Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrages von 450 Euro gefordert habe.
Am nächsten Tag habe der Angeklagte diesen Mann mit seinem Auto verfolgt, um ihn weiter einzuschüchtern, ihn im Bereich einer Verkehrsinsel vorsätzlich gerammt und sei dann geflohen. Bei dieser Aktion sei am Fahrzeug des Bedrohten ein Schaden von rund 2500 Euro entstanden.
Sexuelle Gegenleistungen gefordert?
Der Waldbröler führte vor Gericht zum ersten Vorfall aus, dass er mit seiner Freundin auf einen abgelegenen Parkplatz gefahren sei, um dem Mann das geliehene Geld zurückzugeben. Zuvor habe dieser ihr allerdings immer wieder angeboten, dass sie die Schuld auch auf sexueller Basis begleichen könne.
Und auch nach der Übergabe der Summe habe der Mann weiter anzügliche Bemerkungen gemacht, versicherte der Angeklagte. Deswegen habe er die Kontrolle verloren und ihm eine Backpfeife mit der flachen Hand gegeben, worauf dieser zu Boden gegangen sei. Hinsichtlich der angeblichen Verfolgungsjagd erklärte der Angeklagte, dass der Geohrfeigte am nächsten Tag nur zufällig vor ihm gefahren sei.
Auch die Freundin erklärte im Zeugenstand, dass der Geschädigte mehrfach sexuelle Gegenleistungen eingefordert habe, anstelle einer Rückzahlung der geliehenen Summe. Niemals habe sie derartige Anzeigen aufgegeben, doch auf dem Parkplatz habe ihr jetzt angeklagter Freund ihre Schulden in voller Höhe beglichen.
Der Geschädigte erzählte eine etwas andere Geschichte: „Ich habe nach der Trennung von meiner Freundin Ablenkung gesucht.“ In dieser Zeit sei er auf eine Annonce mit sexuellem Angebot gestoßen. Als sich bei einem Telefonat herausstellte, dass er die Frau kannte, habe diese jede diesbezügliche Aktivität abgelehnt, ihn jedoch ein paar Wochen später um Geld gebeten, was er ihr bereitwillig geliehen habe. Eine Rückzahlung sei nicht erfolgt.
Der Geschädigte räumte ein, die junge Frau in einem Chat mit ihr als „Schlampe“ bezeichnet zu haben. Überraschend habe sie dann das Treffen auf dem Parkplatz vorgeschlagen. Dort sei ein Mann aus einem geparkten Auto gestiegen und habe ohne Vorwarnung zugeschlagen. Die Bekannte sei dazu gekommen und habe den kompletten Chatverlauf auf seinem Handy gelöscht.
Panik nach Blick in den Rückspiegel
Geld habe er nicht bekommen. Am nächsten Tag sei er in Panik geraten, als er das Pärchen im Rückspiegel entdeckt hatte, berichtete der Geschädigte. Er habe versucht zu wenden, doch dann sei ihm der Angeklagte mit seinem Auto in die Fahrertür gefahren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, im April 2023 Fahrerflucht begangen zu haben, nachdem er zu nächtlicher Stunde bei der Fahrt über eine Verkehrsinsel auf der Kaiserstraße ein Verkehrsschild demoliert hatte. Pech für ihn, dass bei der Kollision das Fahrzeugkennzeichen abfiel und neben dem beschädigten Verkehrszeichen liegenblieb.
Der Angeklagte sagte dazu, dass ihm zwar bewusst war, dass er nach einer Ablenkung durch seine Freundin auf dem Beifahrersitz über die Verkehrsinsel gefahren sei, die Kollision mit dem Schild habe er jedoch nicht bemerkt. Allerdings habe das Fahrzeug danach so merkwürdig geklappert. Er sei müde gewesen und habe sich zu Hause schlafen gelegt.
Am nächsten Morgen habe er festgestellt, dass das Auto weg war. Die Polizei habe ihn über die Hintergründe informiert: „Dadurch habe ich mächtig Ärger mit meinem Vater bekommen, dem das Auto gehört – die Hälfte der Reparaturkosten für die gebrochene Achse musste ich selbst bezahlen.“ Rechtfertigend fügte er hinzu: „Wenn ich irgendetwas gemerkt hätte, hätte ich natürlich das Nummernschild mitgenommen.“
Die Verhandlung wird fortgesetzt, ein Urteil wird noch im Januar erwartet.