Ziemlich widersprüchliche Aussagen gaben der Angeklagte aus Waldbröl und sein Gegenüber im Prozess zu Protokoll.
Auflage gemachtGericht entscheidet über Handgreiflichkeit zwischen zwei Männern in Waldbröl
Zwei Faustschläge ins Gesicht, eine aufgeplatzte Lippe und ziemlich widersprüchliche Aussagen endeten am Dienstag im Amtsgericht Waldbröl mit einer Einstellung des Verfahrens – allerdings gegen eine Auflage von 200 Euro. Zunächst war wegen der Tat im Januar dieses Jahres ein Strafbefehl ergangen, gegen den der 57-jährige Waldbröler Widerspruch eingelegt hatte. So kam es nun im Waldbröler Amtsgericht zur Anhörung des Beschuldigten und zur Vernehmung von Zeugen.
Zufällige Begegnung in Waldbröl
Der Angeklagte berichtete, dass er den Geschädigten seit ein paar Jahren kenne, vor zwei Jahren habe er ihm auch bei der Einrichtung seiner Firma geholfen. Der Auslöser für den Konflikt zwischen den beiden sei eine Autoreparatur gewesen, die sein Sohn an einem Firmenwagen vorgenommen habe. Die Begleichung der Kosten in Höhe von 550 Euro habe der Firmeninhaber jedoch immer wieder hinausgezögert, bis er ihm den Betrag Wochen später widerwillig überreicht habe.
Monatelang habe er den Mann dann nicht mehr gesehen, berichtete der Angeklagte, bis er ihm in Waldbröl zufällig begegnet sei. Zuvor hatte er mitbekommen, dass der Firmeninhaber begonnen habe, schlecht über ihn zu reden. Als er ihn bei der Begegnung darauf ansprach und ihn als Lügner bezeichnete, habe dieser den ersten Schlag geführt, worauf er mit zwei Schlägen mit der flachen Hand reagierte.
Hiernach habe der Geschädigte 30 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Der Geschädigte behauptete im Gerichtssaal, überhaupt nicht geschlagen zu haben. Er verwahrte sich gegen die Unterstellung, Schmerzensgeld verlangt zu haben: „Was ich gelitten habe, kann man nicht mit Geld bezahlen.“
Ein Zeuge des Geschehens berichtete, dass sich das alles ganz anders abgespielt habe. So habe zunächst der Angeklagte geschlagen, woraufhin der Geschädigte versucht habe zurückzuschlagen, jedoch nicht getroffen habe. Nach dieser Aussage einigten sich die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch, zwei weitere Zeugen wurden nicht mehr gehört.
Richter Kevin Haase wertete positiv, dass der Angeklagte, der sich nach dem Vorfall zunächst abgesetzt hatte, anschließend freiwillig zur Polizei gegangen war. Er bedauerte, dass der Fall nicht schlüssig aufgeklärt werden konnte und wegen der Geringfügigkeit der Verletzungen eingestellt wurde: „Hinter der ganzen Sache steckt mehr, als Sie mir hier erzählt haben.“