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Mehrere VorstrafenJunger Morsbacher muss nach wilder Fahrt durch Waldbröl in den Arrest

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Das Gerichtsgebäude in Waldbröl: Dort musste sich jetzt ein 20-Jähriger aus Morsbach vor dem Schöffengericht verantworten.

Das Gerichtsgebäude in Waldbröl: Dort musste sich jetzt ein 20-Jähriger aus Morsbach vor dem Schöffengericht verantworten.

Mit 74 Stundenkilometern, aber ohne Führerschein war ein 20-Jähriger unterwegs. Auch die Polizei konnte seine wilde Fahrt nicht stoppen.

Mit einer Geschwindigkeit von 74 Kilometern in der Stunde gemessen, aber ohne gültigen Führschein in der Tasche gestoppt wurde ein 20-Jähriger aus Morsbach, der im Juni vergangenen Jahres mit seinem Roller durch Waldbröl gerast war. Und versichert war das Zweirad auch nicht. Am Donnerstag musste sich der Mann für diese wilde Fahrt vor dem Schöffengericht in Waldbröl verantworten – zumal er auch nicht angehalten hatte, als die Polizei ihn dazu aufforderte. Für eine Woche muss der junge Mann jetzt auf Geheiß des Gerichts in Arrest.

Zwar habe der Roller ein Kennzeichen gehabt, hieß es von der Staatsanwaltschaft, doch sei zuvor von einem anderen Zweirad abgeschraubt und am Roller des Morsbachers wieder angeschraubt worden. Bei der Flucht vor der Polizei sei dann die Geschwindigkeit von 74 Sachen gemessen worden, auch habe der Beschuldigte zahlreiche Verkehrsregeln missachtet. Dieser räumte sämtliche Vorwürfe ein.

Angeklager aus Morsbach hatte nicht getrunken und auch keine Drogen im Blut

Aufgefallen sei der 20-Jährige, so berichtete ein Polizeibeamter als Zeuge, weil das Fahrzeug zu später Abendstunde nicht beleuchtet gewesen sei. Trotz Blaulichts und Martinshorn habe der Fahrer nicht daran gedacht, anzuhalten. Und später dann sei er mit seinem Sozius zu Fuß geflohen. Nach etwa 200 Metern seien die beiden jedoch gefasst worden. Ein Alkoholtest sei negativ ausgefallen, Hinweise auf einen Konsum von Drogen habe es auch nicht gegeben, so der Polizist.

Beim Verlesen der Vorstrafen schilderte der Vorsitzende Richter Carsten Becker, dass der Beschuldigte anderthalb Jahre zuvor ebenfalls mit einem Roller und einer Geschwindigkeit von 85 in Morsbach aufgefallen sei. Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe gebe es keine schädlichen Neigungen, das Jugendstrafrecht wurde empfohlen.

Auch die Staatsanwältin hielt eine Reifeverzögerung nicht für ausgeschlossen. Sie forderte 100 Sozialstunden als Strafe. Zwar halbierte Becker die Zahl der Stunden, doch brummte er dem Angeklagten zusätzliche eine Woche Jugendarrest auf.

Es sei erschreckend, dass er sich, obwohl sein Roller nach der Tat in Morsbach konfisziert worden war, einen neuen besorgt habe – ohne Führerschein: „So kann es nicht weitergehen.“