Zu Beginn der Verhandlung hatte der Staatsanwalt eine 37-jährige Morsbacherin mit einer langen Liste von Vorwürfen konfrontiert.
Zahlreiche DiebstähleMorsbacherin wird zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Vor dem Waldbröler Amtsgericht wurde verhandelt.
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Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls lautete das Urteil von Richterin Christina Knauer am Mittwoch im Amtsgericht Waldbröl. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Staatsanwalt eine 37-jährige Morsbacherin mit einer scheinbar endlosen Liste von Vorwürfen konfrontiert. So habe sie im September vorigen Jahres in Morsbach ein Kalb im Wert von 400 Euro aus einem Stall entwendet und zu Hause im Keller untergestellt.
Zum Ende des Monats sei sie in einen Supermarkt gegangen, habe dort ihre alten Schuhe gegen neue getauscht und den Laden damit ohne Bezahlung verlassen. Im gleichen Ort habe sie eine Woche später an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils eine grüne Vliesdecke während des Gottesdienstes aus einer Kirche gestohlen.
Bei den vielen Diebstählen entstand ein Schaden von rund 900 Euro
Der Staatsanwalt klagte sie weiter an, im selben Geschäft wie zuvor im Februar dieses Jahres eine Jogginghose und einen Kapuzenpullover im Gesamtwert von 70 Euro gestohlen zu haben. Am Tag darauf sei sie in ein Mehrfamilienhaus gegangen und habe dort aus einem im Flur aufgestellten Schuhregal sieben Paar Markenschuhe mitgenommen. Zudem habe sie einen Mitarbeiter des Ordnungsamts Morsbach in herabwürdigender Weise als „Pädo“ beschimpft. Zusammengefasst sei bei ihren Diebstählen ein Schaden von rund 900 Euro entstanden.
Der Verteidiger der Beschuldigten erklärte, dass das Kalb zurückgegeben worden sei. Daher wurde dieser Tatbestand nicht weiter erörtert. Ansonsten räume seine Mandantin alle Vorwürfe bis auf zwei ein. So könne sie nichts zur Beleidigung sagen, da sie an dem Tag stark alkoholisiert gewesen sei. Auch stimme die Zahl der Schuhe im Mehrfamilienhaus nicht. Sie habe nur ein Paar gefütterte Stiefeletten mitgenommen.
Waldbröl: Angeklagte wurde in Handschellen in Gerichtssaal geführt
Die Frau war in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden, nachdem sie zwei Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatte, da sie zuletzt ohne festen Wohnsitz war. Sie schilderte, dass sie die Diebstähle in der kalten Jahreszeit lediglich begangen habe, um sich warm anziehen zu können: „Keinesfalls wollte ich durch den Verkauf meinen Lebensunterhalt finanzieren.“
Obdachlos sei sie geworden, nachdem ihr Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hatte. Nun aber habe sie die Zusage, in einer Kölner Gemeinschaftsunterkunft leben zu können. Auf Antrag des Staatsanwalts wurden die Verfahren mit nicht nachzuweisenden Anklagen eingestellt, übrig blieb Diebstahl in sechs Fällen, davon drei von geringwertigen Sachen. Er plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, nachdem vorherige Urteile mit Geldstrafen keine Wirkung gezeigt hätten.
Die Richterin folgte dem Antrag und stellte der Frau einen Bewährungshelfer zur Seite. Sie ermahnte die Verurteilte, keine weiteren Straftaten zu begehen, sonst würde sie über kurz oder lang wieder im Gefängnis landen. Richterin Knauer hob den Haftbefehl auf.