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UrteilWaldbröler Intensivtäter bleiben in Haft

Lesezeit 2 Minuten
Blick auif das Waldbröler Amtsgericht.

Am Amtsgericht Waldbröl ist am Donnerstag das Urteil verkündet worden.

Nach mehreren Verhandlungtagen endete am Donnerstag der Prozess gegen zwei Brüder (18 und 21 Jahre ) mit Haftstrafen ohne Bewährung für beide.

Die Brüder, die in Waldbröl mit Gewaltdelikten für Angst und Schrecken sorgten, bleiben hinter Gittern. Der 21-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren, der 18-Jährige für drei Jahre und vier Monate. Bewährung gibt es nicht, mit ins Strafmaß eingeflossen sind ältere Urteile aus den Jahren 2021, 2022 und 2023. In Untersuchungshaft abgesessene Zeit wird angerechnet. Die Angeklagten nahmen das Urteil recht emotionslos entgegen.

Das Gericht folgte am Donnerstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Jüngeren, beim Älteren blieb es zwei Monate darunter. „Beide Haftbefehle werden aufgrund von Wiederholungsgefahr aufrechterhalten“, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Becker. Würde man zudem die Frage nach einer etwaigen Fluchtgefahr stellen, so müsste man wohl auch die bejahen, so der Richter. Dem Brüderpaar sei vor Jahren ja auch die Flucht von einem anderen Kontinent nach Deutschland gelungen.

Sogar Bekannte „abgezogen“

Unter anderem Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, teils gemeinschaftlich: Die Brüder mussten sich einer langen Liste an Tatvorwürfen stellen (wir berichteten). Einige ihrer Opfer hatten vor Gericht ausgesagt, von davongetragenen Kieferbrüchen, zerschnittenen Jacken, Drohungen mit vorgehaltenem Messer berichtet. „Beide Angeklagten sind Intensivtäter, das muss man mal so klar sagen“, betonte der Richter in der Urteilsbegründung.

Es habe sich nicht etwa um Gelegenheitstaten gehandelt. „Obwohl sie unter Bewährungsauflagen standen, haben sich die beiden nicht davon abschrecken lassen.“ Sie seien eine Gefahr für die Menschen in Waldbröl gewesen. Das Brüderpaar hätte sogar Bekannte, mit denen sie Monate zuvor noch zusammen Fußball gespielt hätten, „abgezogen“. In einem Fall hätten Eltern aus Angst vor den Brüdern ihrem Kind einen bezahlten Bodyguard zur Seite gestellt. Zeugen hätten aus Angst vor möglichen Racheakten nicht vor Gericht aussagen wollen.

Richter Becker erwähnte auch, dass ihn schon Meldungen aus der Justizvollzugsanstalt über das Fehlverhalten eines der beiden erreicht hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten haben eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Ob den beiden nach ihrer Haftzeit die Abschiebung droht? „Das steht aus Sicht des Gerichts in den Sternen“, sagte Becker. Da spiele die dann aktuelle Lage – auch die im Irak – eine Rolle.