AboAbonnieren

Rechnung erst jetztImmobilienbesitzer müssen sich am Straßenausbau in Waldbröl beteiligen

Lesezeit 3 Minuten
Die Waldbröler Vennstraße. Auf diesem Foto, das im Sommer 2018 entstand, war sie noch nicht fertiggestellt.

01.12.2022 Die Vennstraße in Waldbröl vor ihrer Fertigstellung im Juli 2018.

Wer in Waldbröl Immobilien an der Vennstraße oder an der Gartenstraße sein Eigen nennt, bekommt bald Post aus dem Rathaus. Diese Straßen waren 2016 bis 2018 saniert worden – und an den Kosten muss man sich beteiligen.

Post aus dem Rathaus und eine Rechnung erhalten bald Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien an der Garten- und der Vennstraße im Stadtzentrum von Waldbröl. Diese Straßen waren in der Zeit von April 2016 bis in den Dezember 2018 saniert und ausgebaut werden – und an den Kosten dafür muss sich beteiligen, wer dort Besitz hat.

„Denn diese Arbeiten haben vor dem 1. Januar 2018 begonnen, damit greift noch das Kommunalabgabengesetz“, berichtete der zuständige Fachbereichsleiter Jan Kiefer jetzt dem Ausschuss für Bauen und Verkehr des Stadtrats mit Blick auf das Förderprogramm, das Anliegern eine finanzielle Entlastung beschert, aber eben nicht für jene Bauzeit gilt. Zudem bedauerte er, dass diese Abrechnung erst jetzt und damit verspätet vorgenommen werde.

Betroffen ist die Strecke vom Witham-Kreisel (Nümbrechter Straße, Bahnhofstraße, Vennstraße) bis an den Promenadenweg, diese gilt als Hauptverkehrsstraße. Berechnet hat das Rathaus nun die Beteiligung, die auf die Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden mit einem Vollgeschoss und mit zwei solcher Geschosse zukommt.

Nach preußischen Vorgaben

Dieser Kalkulation zufolge werden für den Bau der Fahrbahnen fast 2,13 Euro pro Quadratmeter fällig. Die Gehwege schlagen mit fast 4,29 Euro pro Quadratmeter zu Buche, für die Beleuchtung werden mehr als 0,25 Euro für den Quadratmeter fällig. Bei zwei Anliegerversammlungen im November 2014 und im März 2016 seien die Betroffenen darüber bereits informiert worden, sagt die Stadt.

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben beziffert sie auf mehr als 1,06 Millionen Euro. Von dieser Summe übernimmt Waldbröl selbst Anteile von 90 Prozent am Bau der Fahrbahn und jeweils 50 Prozent für den Bau der Gehwege und der Installation von Beleuchtung.

Erstmalig hergestellt worden waren die Garten- und die Vennstraße vor 1962, damals noch nach den Vorgaben des Preußischen Fluchtliniengesetzes von 1875. Erstmals saniert und ausgebaut wurde die Gartenstraße dann Ende der 1970er Jahre, 1981 erhob die Stadt dafür dann fällige KAG-Beiträge. Die jüngsten Arbeiten sind Teil des Verkehrskonzeptes für die gesamte Innenstadt, auch sind sie ein Teil des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepts. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat sich einstimmig für die Abrechnung ausgesprochen, am morgigen Mittwoch, 7. Dezember, ist der Stadtrat dran.


Weitere geplante Sanierungen:

Zudem hat der städtische Fachbereich für die Jahre 2023 bis 2027 ein Straßen- und Wegekonzept vorgelegt, dass geplante Sanierungen und Bauvorhaben auflistet. Ohne Beteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erneuert werden im kommenden Jahr bereits die Hochstraße und ein Stück der Scharnhorststraße. 2025 folgt der Friedrich-Engelbert-Weg, 2026 sind die Brölbahnstraße und die Walberfeldstraße dran. Für 2027 vorgesehen sind der Rauher Siefen und der Haydenweg.

Vorerst unter die Beitragspflicht nach dem im Januar 2020 erneuerten KAG fallen derweil im Jahr 2024 die geplanten Arbeiten an der Industriestraße, an der Geininger Straße, an der Turnerstraße und am westlichen Ende der Bahnhofstraße, 2025 dann die Erneuerung der Freiherr-vom-Stein-Straße und 2026 schließlich die am Wiedenhof.

Auch will die Stadt durch ihren Bauhof innerörtliche Verbindungsstraßen auf Vordermann bringen lassen – und zwar in den Ortschaften Hufen (2023), Schnörringen (2024 und 2025) sowie Hochwald (2026).