VerurteiltWaldbröl war Ausgangspunkt für Beutezüge
Zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf Bewährung, ist die Strafe für einen 43-Jährigen und seine 42 Jahre alte Komplizin, die vor dem Waldbröler Amtsgericht wegen schweren Bandendiebstahls jetzt schuldig gesprochen wurden. Sie hatten ihre Taten vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Carsten Becker gestanden.
In einer fast endlos erscheinenden Aufzählung zu Beginn der fast vierstündigen Verhandlung listete der Staatsanwalt die einzelnen Taten im Juli 2023 auf: Neben Lebensmitteln aus einem Waldbröler Supermarkt hatten die Moldawier Kinderkleidung aus Geschäften zwischen Neuss und Koblenz gestohlen. Dafür sei ein speziell präparierter Kinderwagen benutzt worden, in dem die Ware dann deponiert wurde. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. In Berlin, so erklärte der Verteidiger, habe sein Mandant zwei Männer getroffen, die ihm eine lukrative Tätigkeit in Aussicht gestellt hätten, dafür sei ihm eine kostenlose Wohnung in Waldbröl angeboten worden, von dort könne er arbeiten.
Bekannter soll eine Pauschale geboten haben
Der Anwalt der Frau führte aus, sie sei aus finanzieller Not auf das Angebot eines Bekannten eingegangen, schnell an Geld zu kommen: So sei sie ebenfalls in die Waldbröler Wohnung eingezogen. Für den Auftrag, Kinderkleidung zu besorgen und diese nach Moldawien zu schicken, sei ihr eine monatliche Pauschale von 1000 Euro angeboten worden, gesehen habe sie das Geld aber nie. Als Zeuge schilderte der Leiter des Supermarkts, dass sie Diebstähle mithilfe des automatischen Bestellsystems bemerkt hätten. Nach der Festnahme der Angeklagten hätten diese Auffälligkeiten aufgehört.
Eine Kripo-Mitarbeiterin berichtete, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung 35 Kartons mit neuwertiger Kinderkleidung gefunden worden seien, versandfertig etikettiert an Adressen in Russland und Berlin. Unter einem Bett habe eine Tasche mit knapp 10 000 Euro in 50er Scheinen gelegen. Insgesamt sechs Personen seien festgenommen worden. Ein verdeckter Ermittler schilderte zudem den Tagesablauf der Angeklagten: Professionell sei gewesen, dass die Pakete bei verschiedenen Dienstleistern in Waldbröl abgegeben wurden. Auch den „Einkauf“ habe er begleitet und beobachtet, wie die Kleidung im Kinderwagen verschwand. Ein Baby habe nicht darin gelegen. Auch habe er gesehen, wie die Pakte verladen wurden. Die Verteidiger betonten, dass dies ohne die Geständnisse der Angeklagten nicht aufzuklären gewesen wäre.