Das Waldbröler Amtsgericht verhandelte in dieser Woche gegen den Mann.
Mildes UrteilWaldbröler drohte Arbeitsvermittlerin mit dem Tod
Sie sei eine Mörderin und verdiene den Tod, er werde ihr einen Killer auf den Hals hetzen, ob sie wolle, dass ihre Kinder weiter leben ... Mit derartigen Drohungen terrorisierte ein heute 36-Jähriger im vorigen Jahr telefonisch eine Mitarbeiterin des Job-Centers. An einem Tag waren es alleine elf Anrufe dieser Art. Dafür stand er nun vor dem Waldbröler Amtsrichter.
Beim ersten Termin vor zwei Wochen war er nicht erschienen, sollte nun eigentlich vorgeführt werden, erschien dann aber doch selbstständig. Die vom Vorsitzenden Richter Maximilian Holthausen geleitete Verhandlung begann nicht, wie in der Regel üblich, mit der Verlesung der Anklagevorwürfe, sondern mit einem länger dauernden Rechtsgespräch unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit. Der Verteidiger hatte die interne Unterredung zwischen ihm, dem Richter und dem Staatsanwalt beantragt.
Waldbröler schiebt die Schuld auf die Mutter
Gegen Ende des Prozesses gab es erneut ein Rechtsgespräch. Zwischendurch hatte der Angeklagte sich geständig gezeigt, und es tue ihm auch leid, dass er das gemacht habe. „Das war nicht richtig.“ Grund sei gewesen, dass er kein Geld bekommen habe, aber die eigentliche Schuld hätte doch seine Mutter, die ihn in einem Schreiben unter anderem als computersüchtig charakterisiert habe. Und die Amtsärztin, mit deren psychologischem Gutachten er auch nicht einverstanden sei.
Das Urteil fiel milde aus. Zwar sei er der Bedrohung schuldig, erklärte der Richter, sah aber etliche mildernde Umstände. Letztlich muss der arbeitslose Mann 600 Euro zahlen, allerdings nur, wenn er innerhalb eines Jahres straffällig wird. Sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung.