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Als Zeuge geschwindeltWaldbröler Richterin bestraft 41-Jährigen für seine Falschaussage

Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen ist das Gebäude des Amtsgerichts in Waldbröl.

Anfang 2021 hatte der Mann vor dem Waldbröler Amtsgericht falsch ausgesagt.

Um einen Mercedesfahrer zu schützen, hatte sich der Mann die eigene Version eines Unfalls zurechtgelegt. Die widerlegte aber ein Gutachter.

Teuer zu stehen kam einen 41-jährigen Windecker eine Falschaussage, die er Anfang 2021 am Amtsgericht Waldbröl gemacht hatte. Für die ist er am Mittwoch am selben Ort zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Im Vorfeld war das Verfahren gegen ihn bereits gegen eine Auflage von 500 Euro eingestellt worden. Allerdings hatte der Mann nicht bezahlt, und so wurde nun erneut verhandelt.

Windecker versuchte, Mercedesfahrer vor Bestrafung zu schützen

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, den Ablauf eines Verkehrsunfalls im April 2019 in Höhe der Windecker Ortschaft Lindenpütz bewusst falsch dargestellt zu haben. Seiner Aussage nach habe der Mercedes, in dem er als Beifahrer saß, auf einer Linksabbiegespur wartend gestanden, der Fahrer eines entgegenkommenden Ford Kuga habe den vor ihm fahrenden Rechtsabbieger über die dortige Sperrfläche überholt und sei anschließend mit dem Mercedes kollidiert.

Durch seine unrichtige Darstellung habe er einerseits versucht, den Mercedesfahrer vor einer Bestrafung zu schützen und andererseits den Kuga-Fahrer in den Verdacht gebracht, den Unfall herbeigeführt zu haben. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, sodass ein Unfallsachverständiger den Ablauf rekonstruierte.

Gutachter schloss Version des Angeklagten aus Windeck aus

Anhand der Fahrzeuggewichte sowie der Beschädigungen und der Endlagen der Fahrzeuge sei eindeutig festzustellen, dass sich der Mercedes zum Zeitpunkt der Kollision mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 Stundenkilometern während seines Linksabbiegevorgangs auf der Fahrspur des Kuga befunden habe. Dass der Beifahrer geglaubt haben könne, der Mercedes habe bei dem Unfall gestanden, sei wegen der beim Kurvenfahren auftretenden Fliehkraft absolut auszuschließen.

Der Staatsanwalt sah seine Anklagevorwürfe bestätigt und forderte für die uneidliche Falschaussage, die verursachte Strafvereitelung gegen den Mercedesfahrer, der inzwischen wegen Körperverletzung verurteilt wurde, und die falsche Verdächtigung des Kuga-Fahrers zunächst eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, aufgrund der Kürze der Haftzeit stattdessen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro. Richterin Laura Lax folgte diesem Antrag.