Der Angeklagte soll seiner Partnerin einen Blumentopf an den Hinterkopf geworfen und sie ein anderes Mal mit der Faust geschlagen haben.
Vor GerichtNümbrechter muss sich wegen Körperverletzung von Familienangehörigen verantworten
Am Donnerstag musste sich ein 54-jähriger Nümbrechter wegen Körperverletzung von Familienangehörigen verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Tätlichkeiten in fünf Fällen innerhalb der letzten drei Jahre vor. Zweimal wurden diese als gefährliche Körperverletzung gewertet, da sie mit einem Werkzeug begangen worden seien.
So habe er seiner Partnerin einen Blumentopf an den Hinterkopf geworfen, sie ein anderes Mal mit der Faust unter das Auge geschlagen und sie schließlich mit einem Freischneider angegriffen. Zudem habe er seiner damals 16-jährigen Tochter mit dem Fuß gegen den Oberschenkel getreten, weil es in ihrem Zimmer angeblich zu dunkel gewesen sei.
Angeklagter drohte seiner Partnerin mit dem Freischneider
„Klar habe ich das gemacht“, bekannte der Angeklagte freimütig. Aber das sei alles nur die halbe Wahrheit, wenn schon, dann müsse auch die ganze Geschichte erzählt werden, fand der Mann. Der Kommentar von Richter Carsten Becker: „Ich habe Zeit.“
So ging der Beschuldigte zunächst auf die Tat mit dem Freischneider ein. Er habe mit dem Gerät an der Einfassung eines Gemüsebeets gearbeitet, was seine Partnerin zuvor gehackt hatte. Dabei seien auch Grashalme auf die gesäuberte Fläche geflogen. Das habe sie vom Balkon aus beobachtet und ihn daraufhin angegiftet. Schließlich sei sie heruntergekommen und habe mit einer Harke nach ihm geworfen, ihn dabei jedoch verfehlt. Also habe er mit der Maschine gedroht. Auf Nachfrage von Richter Becker, ob der Freischneider dabei noch in Betrieb gewesen sei, antwortete er eindeutig: „Logisch, wie soll ich denn sonst damit arbeiten.“ Er bestätigte auch, dass er unter Depressionen leide und ein Alkoholproblem habe.
Seine Partnerin sagte, dass es im Sommer einen Polizeieinsatz gegeben habe, wo der Freund ihrer Tochter bei einer Eskalation um Hilfe gerufen habe: „Seitdem ist er trocken und hat uns auch nicht mehr angegriffen.“ Den Vorfall mit dem Freischneider hatte sie anders in Erinnerung: „Da habe ich mit Kohlrabi nach ihm geworfen.“
Sie beschrieb eine Persönlichkeitsveränderung ihres Partners unter dem Einfluss von Alkohol, wünschte aber keine Bestrafung. Der Angeklagte erklärte sich bereit, seine Aggressionen in den Griff zu bekommen. So entschied Becker, das Verfahren auszusetzen, um der Familie Gelegenheit zu geben, mit einem Sozialarbeiter Kontakt aufzunehmen.