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Über die polnische GrenzeWipperfürther wegen Beihilfe zu Drogenschmuggel verurteilt

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An der Grenze. Deutsche und polnische Markierungen.

Wipperfürth – Für die Beteiligung an einem Drogenschmuggel von Polen in die Bundesrepublik wird ein Wipperfürther mit neun Monaten Haft auf Bewährung bestraft. Der Mann war dabei, als auf einem Parkplatz der polnischen Stadt Luban, unweit von Görlitz, zwei mit Marihuana gefüllte Sporttaschen die Besitzer wechselten und nach Deutschland geschafft wurden.

Die Kurierfahrt geschah bereits im Oktober 2015 – die Staatsanwaltschaft hatte aber zunächst die Prozesse gegen die Drahtzieher der Aktion abgewartet, bevor sie den heute 28-Jährigen anklagte. Konkret warf sie ihm die Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Vor dem Schöffengericht gestand der Wipperfürther die Vorwürfe in dieser Woche ein.

Angeklagter gesteht die Vorwürfe ein

Er habe einen Kumpel nach Polen begleitet, so der Wipperfürther. Der wiederum sei von einem Dritten mit der Schmuggelfahrt beauftragt worden. Getrennt voneinander sei man in zwei Autos von Wipperfürth aus gen Osten aufgebrochen. „Man darf das aber nicht so verstehen, dass ich der Bodyguard für meinen Bekannten war“, betonte der Angeklagte.

Der Kumpel habe vielmehr Angst bekommen und den Wipperfürther energisch um Beistand gebeten. „Der Tatbeitrag umfasste zumindest die psychische Unterstützung“, stellten die Richter später in ihrem Urteil fest.

„Mindestens zehn Kilogramm Marihuana“

Er habe im Vorfeld keine Vorstellung davon gehabt, um welche Menge es sich handelt, so der Wipperfürther. Als er die prall gefüllten Taschen gesehen habe, sei ihm so schlecht geworden, dass er sich habe übergeben müssen.

Das Landgericht Köln, das den Auftraggeber inzwischen ins Gefängnis geschickt hat, stellte in seinem Prozess eine Menge von „mindestens zehn Kilogramm“ fest, die mit dieser Tour von einer polnischen Plantage aus nach Deutschland gebracht wurden. Der Kumpel erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, er war noch ein zweites Mal nach Polen gefahren.

1500 Euro für Schmuggelfahrt

Für seine Begleitung hatte der Wipperfürther 1500 Euro erhalten. „Geld, das ich damals dringend gebraucht habe“, so der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft kritisierte, dass dem Mann spätestens angesichts der Höhe seines Lohnes hätte klar sein müssen, dass es nicht um eine geringe Menge Drogen gehen konnte.

Bei der Durchsuchung seiner Wipperfürther Wohnung im Dezember 2016 stellten Polizisten außerdem knapp zwei Gramm Marihuana sicher, die der Mann in der Attrappe eines Glücksspielautomaten versteckt hatte. „Für den Eigenverbrauch“, wie er dem Gericht versicherte.

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Wegen dieses Drogenbesitzes hatte die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage vorbereitet, über die das Schöffengericht gleich mitentschied und eine Gesamtstrafe von neun Monaten bildete. Die Anklage hatte 13 Monate gefordert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.