Sterbe- und Trauerbegleitung ist die wichtigste Aufgabe des Ökumenischen Hospizdienstes Wipperfürth-Kürten. Doch auch Aufklärung und Beratung zählen dazu.
Aktiv seit 30 JahrenHospizdienst Wipperfürth-Kürten hat viele Aufgaben
30 Jahre ist es her, dass Dr. Alfred Schaaf, ehemaliger Chefarzt des Wipperfürther Krankenhauses, zusammen mit einem kleinen Kreis von Gleichgesinnten den ökumenischen Hospizdienst Wipperfürth ins Leben rief.
Die wichtigste Aufgabe damals wie heute: Schwerkranke und sterbende Menschen in ihren letzten Monaten, Woche n und Tagen zu begleiten, ihnen Zeit zu schenken und zuzuhören, die Angehörigen zu trösten und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wichtig: Eine Sterbebegleitung ist nicht zu verwechseln mit einer aktiven Sterbehilfe. Die wird noch wie vor sehr kontrovers diskutiert.
Wipperfürth war eine der ersten Initiativen
Die Wipperfürther waren 1994 eine der ersten Initiativen dieser Art in der Region, später weiteten sie ihre Arbeit auf das Kürtener Gebiet aus. Das Aufgabenfeld ist sehr viel breiter geworden, wie Regina Löhr, die hauptamtliche Koordinatorin des Hospizdienstes, berichtet. Informationen über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spielen dabei eine wichtige Rolle. Nicht wenige Menschen sind verunsichert, weil es im Internet unzählige, höchst unterschiedliche Vorlagen gibt.
Regina Löhr rät jedem Erwachsenen ab 18, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Denn auch junge Menschen können – etwa durch einen schweren Unfall – in die Lage kommen, wo sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Der Hospizdienst bietet hierzu kostenlose Beratungen an und hilft auf Wunsch auch beim Ausfüllen der Formulare.
Hospizdienst bietet kostenlose Beratungen an
Bei der Frage, ob man diese Unterlagen notariell beglaubigen lassen sollte, gehen die Meinungen auseinander.„Nein, das ist nicht nötig“, sagt Löhr. Hans Stüttem ist Sprecher des Leitungsteams im Hospizdienst. „Meine Frau und ich haben unsere Unterschriften vom Notar beglaubigen lassen“, berichtet er.
Einig sind sich beide, dass es empfehlenswert sei, die Vollmachten zusätzlich von einem unabhängigen Zeugen, also nicht einem Familienmitglied, unterschreiben zu lassen – das kann zum Beispiel der Hausarzt sein. Wichtig zu wissen sei auch, dass man eine Patientenverfügung jederzeit ändern könne.
Löhr rät außerdem dazu, alle zwei Jahre einmal drüberzuschauen und zu überprüfen, ob die Verfügung noch mit den eigenen Wünschen übereinstimmt. Auch eine Aktualisierung kann nicht schaden. „Ist die Verfügung fünf oder zehn Jahre alt, dann könnte ein Arzt mutmaßen, dass sie nicht mehr dem Willen des Betroffenen entspricht“, so Löhr.
Anfang 2024 ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Für eine Übergangszeit von sechs Monaten kann ein Ehepartner als Betreuer eingesetzt werden. In dieser Übergangszeit kann man dann beim Amtsgericht einen Antrag stellen, als Bevollmächtigter für seien Partner eingesetzt zu werden.
Aktuell engagieren sich 48 Frauen und Männer als ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleiter im Hospizdienst, wobei Frauen rund 75 Prozent ausmachen. Im Frühjahr 2025 beginnt ein neuer Kurs, um neue Helfer auszubilden.
Einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung bietet Regina Löhr am Donnerstag, 22. August, 19 bis 20.30 Uhr, im Haus der Familie, Klosterplatz 2, in Wipperfürth an. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter (0 22 67) 87 14 20 oder per E-Mail an info@hdf-wipperfuerth.de ist sinnvoll.
Ein Frühstückstreffen findet jeden zweiten Freitag im Monat von 9 bis 11 Uhr im Pfarrheim St. Nikolaus am Kirchplatz statt. Ein Trauercafé gibt es jeden ersten Sonntag im Monat von 14 bis 16 Uhr in und an der Kapelle des Westfriedhofs in Wipperfürth.
Kontakt: Ökumenischer Hospizdienst Wipperfürth/Kürten, Gaulstraße 34 in Wipperfürth, (0 22 67) 6 80 95 20; 0178 / 59 90 828, E-Mail: hospiz@oeku-ini.de . www.oeku-ini.de