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Verfolgungsjagd mit der PolizeiAmtsgericht verurteilt Wipperfürtherin zu hoher Geldstrafe

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Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen liegen auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Eine 59-jährige Wipperfürtherin musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Neben der Geldstrafe wird der Führerschein der 59 Jahre alten Frau aus Wipperfürth für ein Jahr eingezogen.

Es war ein einigermaßen skurriler Fall vor dem Amtsgericht. Alleine schon die Zahl der Besucher, rund 20 waren gekommen, war ungewöhnlich hoch. Dann stellte sich die Angeklagte, eine 59-jährige Frau aus Wipperfürth, neben die Anklagebank und sagte auf die Frage nach ihren Personalien: „Ich bin die Vertreterin der Allgemeinheit.“ Und als wäre das nicht schon seltsam genug, ging es in der Anklage um einen so grob fahrlässigen Fall der gefährlichen Teilnahme am Straßenverkehr, dass einem bei den Schilderungen des 54-jährigen Polizeibeamten, der als Zeuge gehört wurde, beinahe schwindlig werden konnte.

Polizei suchte die Angeklagte wegen einer Geldbuße von 20 Euro auf

Die Polizei hatte die Angeklagte wegen einer Geldbuße von 20 Euro – oder einem Tag Erzwingungshaft – zum wiederholten Mal aufgesucht, die Frau hatte die Tür aber nicht geöffnet. Also habe man ein wenig abseits gewartet, so der Polizist. Schließlich sei die Frau im Auto weggefahren – und als sie die Polizei hinter sich erkannt habe, habe sie sich eine Verfolgungsjagd geliefert, in deren Verlauf es „zu mindestens vier brandgefährlichen“ Situationen gekommen sei. „Es war reines Glück, dass es nicht zu Unfällen kam“, so der Zeuge. Die Frau habe die Vorfahrt missachtet, außerdem sei sie auf absolut nicht dafür geeigneten, schmalen Straßen mit bis zu 110 Stundenkilometern rücksichtslos unterwegs gewesen.

Auf die Frage, ob sie sich zu den Vorwürfen äußern wolle, sagte die Angeklagte: „Ich bin nicht rechts- und nicht geschäftsfähig. Als Mensch gebe ich dazu keine Auskunft.“ Richter und Staatsanwalt ließen sich davon nicht beeindrucken und fuhren in der Verhandlung fort.

Urteil gegen Wipperfürtherin: 60 Tagessätze Geldstrafe

„Für 20 Euro wollten wir nicht noch riskieren, dass eventuell jemand zu Schaden kommen könnte“, sagte der 54-jährige Polizist. Man sei daher zur Arbeitsstelle der Angeklagten in Halver, gefahren. „Dort ist sie dann auch aufgetaucht, wir haben ihr den Haftbefehl und die Möglichkeit, die 20 Euro zu bezahlen, gegeben. Da sie das nicht wollte, haben wir sie nach Ossendorf für den Tag Erzwingungshaft gebracht“, sagte er weiter. Die Angeklagte sei mit der Festnahme zwar nicht einverstanden gewesen sei, aber auch keinen Widerstand geleistet.

Der Staatsanwalt machte deutlich, was er vom Verhalten der Angeklagten hielt. „Einen Grund, der das Fahren in so rücksichtsloser und gefährlicher Art nötig machte, gab es nicht. Sie wollten sich in eigennütziger Art und Weise der Durchsetzung einer in Ihren Augen nicht rechtmäßigen Maßnahme einer von Ihnen nicht anerkannten Autorität entziehen“, sagte er und forderte 60 Tagessätze zu je 70 Euro sowie einer Entziehung der Fahrerlaubnis für ein Jahr.

Der Wipperfürther Richter sah es im Prinzip genauso, blieb bei der Höhe der Tagessätze mit je 40 Euro unter der Forderung des Staatsanwaltes.