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Keine Einigung in SichtStreit um Garagen in Wipperfürth geht weiter

Lesezeit 3 Minuten
Mehrfamilienhäuser an einem steilen Hang in Wipperfürth.

Der steile Hang zwischen den Häusern und Garagen verschärft die Probleme an der Seierstraße in Wipperfürth.

Seit April dürfen 16 Anwohner der Seilerstraße in Wipperfürth ihre Garagen nicht mehr nutzen. Doch das ist nur ein Teil des Problems.

Im Streit um die Garagen an den neu erbauten Mehrfamilienhäusern Seilerstraße 13 und 15 ist weiter keine Einigung in Sicht. Wie berichtet, hatte die Bauaufsicht den Bewohnern der 16 Wohnungen im April die Nutzung der Garagen untersagt, weil Abweichungen von der Baugenehmigung festgestellt wurden.

Ein weiteres Problem: Wollen die Anwohner in den Heizungskeller, müssen sie über eine schmale Leiter klettern, die vorgesehene Außentreppe existiert bis heute nicht. Probleme mit Statik des Hangs Die Berka Vermögensverwaltung aus Waldbröl ist Vermieter der Sozialwohnungen an der Alten Kölner Straße 40 bis 58, also jener Häuser, die oberhalb der Seilerstraße 13 bis 15 stehen.

Seilerstraße in Wipperfürth: Probleme mit der Statik des Hangs

Bei der Stadt Wipperfürth hatte die Berka einen Bauantrag eingereicht, weil sie zusätzliche Parkplätze errichten will, und zwar auf der Rückseite der Häuser, oberhalb der Neubauten Seilerstraße 13 und 15. Diese beiden Häuser und die dazugehörigen Garagen wurden von der Fundus Immobiliengesellschaft errichtet, ein Tochterunternehmen der Volksbank im Bergischen Land aus Remscheid.

Die Berka erhebt schwer Vorwürfe gegen die Fundus. Dabei geht es vor allem um die Statik des Hangs. Die von der Fundus errichteten Garagen hätten nicht die erforderliche Höhe, die zur Stützung des Hangs nötig sei. Das sei ein Verstoß gegen die Baugenehmigung. Darüber hinaus habe die Fundus die Baugrube bis in den tragenden Felsgrund hinein abgegraben, über die Grundstücksgrenze hinweg. Nach Errichtung der Garagen sei die Grube teilweise mit losem und nicht verdichtetem Erdmaterial aufgefüllt worden, beklagt die Berka.

Nur die Bauherren – und nicht die Stadt könnten jedoch die erforderlichen Bauanträge stellen, damit es weitergeht.
Stadtverwaltung Wipperfürth

Sie hat nach eigenen Angaben Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Damit wolle man erreichen, dass die Höhenverhältnisse und die Stabilität der Böschung wieder hergestellt würden. Die Versuche, in Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, damit sowohl die Garagen wie auch die Parkplätze genehmigt werden können, sind nach Angaben der Berka Ende 2022 gescheitert.

Wie die Stadtverwaltung auch Nachfrage unserer Zeitung erklärt, fand am 8. August, auf Initiative von Bürgermeisterin Anne Loth, ein Gespräch statt. Laut Stadt nahmen daran Vertreter der Fundus beziehungsweise der Volksbank im Bergischen Land und der Berka Immobiliengesellschaft teil, außerdem Vertreter der Hausverwaltung, nicht aber die Wohnungseigentümer beziehungsweise die Mieter der Seilerstraße.

„Die Stadtverwaltung hat aufgezeigt, dass es grundsätzlich zwei Wege gibt, um zu einem Abschluss der Baumaßnahmen zu kommen: Jeder Bauherr plant genehmigungsfähig für sich oder beide Parteien verständigen sich wieder auf eine Gesamtplanung“, heißt es in einer knappen Stellungnahme der Stadt Wipperfürth. Beide Parteien hätten ihre Bereitschaft erklärt, eine Gesamtplanung zu entwickeln und abzustimmen. Die Stadt werden diesen Weg unterstützen. „Nur die Bauherren – und nicht die Stadt könnten jedoch die erforderlichen Bauanträge stellen, damit es weitergeht“, so die Verwaltung.

Aus Sicht der Fundus/Volksbank hat das Gespräch am 8. August dagegen keinen Fortschritt gebracht. „Dies lag auch daran, dass wichtige Beteiligte fehlten. Somit konnten die unterschiedlichen fachlichen Bewertungen der Situation nicht übereinander gebracht werden“, werden Andreas Otto und Christian Fried, Vorstand der Volksbank im Bergischen Land, in einer Stellungnahme zitiert. Wer fehlte, dazu wollte die Bank auch auf Nachfrage keine Auskunft geben, aus rechtlichen Gründen.