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ProzessHaushaltshilfe hat Wipperfürther Senior bestohlen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten auf seinem Schreibtisch zusammen.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich eine 39-Jährige verantworten.

Eigentlich wollte der 75-Jährige Hilfe im Haushalt, doch dann fehlte plötzlich Geld.

Wenn man, gerade als älterer Mensch, seinen Wohnungsschlüssel an eine fremde Person abgibt, die sich in unterschiedlicher Form um den Haushalt kümmert, dann wird damit immer ein besonderes Vertrauensverhältnis eingegangen.

Umso schlimmer, wenn es dann missbraucht wird. Etwa durch Diebstahl. Ein solcher Fall wurde nun vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verhandelt. Angeklagt war eine 39-Jährige aus Hückeswagen, die bis zur Mitte des Vorjahres bei einer Agentur für Haushaltshilfe gearbeitet hatte.

Senior stellte Haushaltshilfe eine Falle

Sie habe, so lautete der Vorwurf der Anklage, in der Wohnung eines heute 75 Jahre alten Wipperfürthers für etwa drei Monate geputzt, im Juni 2023 sei es dann zum angeklagten Vorfall gekommen.

Zum einen soll sie 250 Euro an Bargeld und zwei Diamantringe im Wert von insgesamt 1600 Euro aus der Wohnung des Geschädigten gestohlen haben. Die Frau stritt diese Vorwürfe indes ab.

„Ich war in der Wohnung, das ist richtig. Ich kenne weder die Ringe, noch weiß ich sonst etwas über Bargeld in dieser Wohnung. Ich war für ein Vierteljahr im 14-Tage-Rhythmus in der Wohnung und habe geputzt. Uns wurde von Anfang an nahegelegt, nur die Oberflächen zu putzen und nichts aufzumachen“, sagte sie.

Der Geschädigte habe sie dann am Tattag im Juni etwa eine Viertelstunde, nachdem sie die Wohnung wieder verlassen habe, angerufen „und zurück zitiert“. Eigentlich habe man ein gutes Verhältnis gehabt. „Er hat mir viel aus seinem Leben erzählt, war sonst aber auch immer nur kurz da, wenn ich zum Putzen kam“, sagte die Angeklagte.

Fotos vom Tresor des Wipperfürths

Irgendwann in den drei Monaten der Beschäftigung habe sie dann auch den Wohnungsschlüssel des Alleinstehenden bekommen. Der Geschädigte habe ihr dann gesagt, dass sie das Geld und die Ringe wieder zurückgeben solle.

„Ich habe aber weder das eine noch das andere gehabt. Ich habe dann auch direkt mit meiner Chefin gesprochen. Die hat mir den Rücken gestärkt, den Vertrag mit dem Mann gekündigt“, sagte die Angeklagte.

Im Zeugenbericht des 75-Jährigen wurde dann jedoch ein wenig mehr Licht in diesen Aussage-gegen-Aussage-Fall gebracht. „Ich habe einen Tresor, dessen Schlüssel nicht offen herumliegt. Mir ist schon einmal aufgefallen, dass 800 Euro verschwunden sind", so der Senior.

Weiter: „Das Geld konnte nur die Angeklagte genommen haben, da niemand sonst einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat – nur sie und ich“, sagte er. Daraufhin habe er ihr eine Art Falle gestellt – und einen Briefumschlag mit 250 Euro relativ offen in den Tresor gelegt.

„Davon habe ich ein Bild gemacht. Als ich dann später wieder nach Hause kam, war das Geld weg und der Tresor sah auch anders aus als vorher.“ Auch davon habe er ein Bild gemacht.

Unklarer lieb die Geschichte um die Diamantringe. Der Geschädigte will deren Fehlen bemerkt haben, nachdem die 250 Euro verschwunden waren. Er könne allerdings nicht beschwören, dass sie nicht schon länger weg waren.

Haushaltshilfe muss Geld zurückgeben

Die Sache habe ihn sehr mitgenommen, sagte er. „Es ist traurig, traurig, dass es dazu gekommen ist. Ich habe auch nicht so viel Geld“, erklärte er. Die durch den Geschädigten gestellte Falle überzeugte sowohl Richter als auch Staatsanwältin davon, dass der Tatvorwurf in Bezug auf die 250 Euro erfüllt sei.

„Besonders schwer wiegt hier, dass es sich um ein besonderes Vertrauensverhältnis handelte“, betonte die Staatsanwältin. Auch der Richter war der Überzeugung, dass der Geschädigte keinen Grund habe, die Angeklagte negativ zu belasten, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro und die Rückgabe der 250 Euro an den Geschädigten.