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ProzessAngeklagter bringt Bekannte um rund 3200 Euro

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt das Amtsgericht Wipperfürth.

Das Amtsgericht Wipperfürth

Ein 27-jähriger Mann hat eine Bekannte um 3200 Euro geschädigt. Beide sind geistig beeinträchtigt. Jetzt standen der Mann vor dem Amtsgericht Wipperfürth.

Was wie ein normaler Prozess wegen Bedrohung und Diebstahls begann, veränderte sich zu etwas ganz anderem. Angeklagt war ein 27-jähriger Mann aus Oberberg. Er soll in der Zeit vom 18. bis 26. April 2023 in Wipperfürth eine ihm bekannte Frau um insgesamt 3197 Euro gebracht haben. Er soll der Frau am Telefon gedroht haben, ihr die Freundschaft zu kündigen, wenn sie ihm nicht entweder Geld gebe oder die Girokarte nebst Pin-Code aushändige.

Außerdem soll er eine Geldkassette mit 650 Euro Inhalt sowie eine Bluetooth-Box im Wert von 169 Euro aus der Wohnung der jungen Frau gestohlen haben. Besonders wurde der Fall dann aber dadurch, dass sowohl der Angeklagte als auch die Geschädigte wegen leichter geistiger Beeinträchtigungen unter Betreuung standen und in betreuten Wohnungen lebten.

Der Angeklagte räumt Vorwürfe ein

Allerdings räumte der Angeklagte, der in Begleitung eines Mitarbeiters aus einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung, wo er auch arbeitete, erschienen war, die Vorwürfe direkt ein. „Ich habe das Geld abgehoben, das ist richtig, ich habe Scheiße gebaut“, sagte er.

Kennengelernt habe er die junge Frau über Facebook, man habe gechattet und er sei dann auch bei ihr in der Wohnung gewesen. „Es handelt sich ja hier um relativ viel Geld. Was wollten Sie damit machen?“, wollte der Richter wissen. „Ich habe das für private Zwecke ausgegeben“, sagte der Angeklagte und druckste ein wenig herum, sprach von „Müll“, von „Sachen, die ich nicht brauchte“, und für eine Anmeldung bei einem Escort-Dienst.

Wipperfürther Richter regt teilweise Schadensregulierung an

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte wegen seiner Beeinträchtigung mit Geld nicht umgehen konnte. Der 27-Jährige könne Wertigkeiten nicht richtig einschätzen, für ihn seien 50 Euro wie 500 Euro, sagte der Mitarbeiter der Einrichtung. Für den Angeklagten gilt ein Einwilligungsvorbehalt. „Haben Sie das gemacht, weil Sie nicht so gut mit Geld umgehen können?“, wollte der Richter wissen. „Ja, das hat mir nie jemand beigebracht“, so der Angeklagte.

Die junge Frau, die in Begleitung ihres Vaters gekommen war, war als Zeugin geladen. Allerdings sah der Richter davon ab, sie zu hören, sondern sprach erst mit dem 60-jährigen Handwerksmeister. „Kein Freifahrtschein“„Meine Tochter hat einen Grad der Behinderung von 80 Prozent. Als das passiert war, war ich gerade auf einer Fortbildung, ich habe aber direkt die Polizei gerufen und das zur Anzeige gebracht“, sagte er.

Der Richter fragte, ob er mit einer teilweisen Schadenswiedergutmachung einverstanden sei. „Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sehe ich hier als sehr schwierig an“, sagte er. Der 60-Jährige war damit einverstanden. Das bedeutet, dass der Angeklagte nun nach seinen finanziellen Möglichkeiten im Zeitraum eines halben Jahres so viel wie möglich vom Schadenbegleichen muss.

„Das ist aber kein Freifahrtschein für Sie, im Gegenteil“, sagte er zum Angeklagten. Wenn es zu weiteren Taten komme, müsse die Frage der Schuldunfähigkeit gestellt werden, was im Zweifel zu schlimmeren Konsequenzen als eine Schuldfähigkeit führen könne. „Beim nächsten Mal sitzen Sie mit einem Anwalt und einem Gutachter hier. Und dann kann es wirklich unangenehm werden“, sagte der Richter.