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Vor GerichtUnaufmerksamkeit führt zu Kollision – 19-jährige Lindlarerin auf der Anklagebank

Lesezeit 3 Minuten
Der Staatsanwalt legt einen Stapel Akten vor Prozessbeginn auf seinen Tisch.

Das Verfahren am Amstgericht wurde eingestellt.

Eine Fahranfängerin war im Auto kurz abgelenkt und kollidierte mit einem Fahrradfahrer. Der Fall landete vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Wie einschneidend ein Erlebnis sein kann, das einen letztlich vor das Amtsgericht führt, wurde wieder einmal deutlich, als eine 19 Jahre junge Frau aus Lindlar sich auf der Anklagebank wiederfand. Vorgeworfen wurde ihr Körperverletzung in Folge des fahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehr.

Konkret sollte die angehende Auszubildende am 19. September des Vorjahres in Lindlar mit ihrem noch recht neuen Auto unterwegs gewesen sein, als sie, durch eine Berührung an ihrem Bein abgelenkt, in den Fahrerraum blickte und in der Folge von der eigenen Fahrbahn abkam und mit einem 25-jährigen Fahrradfahrer kollidierte. Der habe nicht mehr weiter nach rechts ausweichen können, da sich dort der Bordstein befand, hieß es vor Gericht. Die Folge waren ein Sturz, multiple Prellungen und eine Woche Krankenschein.

Angeklagte aus Lindlar trat vor Gericht schüchtern und nervös auf

Wie sehr die 19-Jährige dieser Vorfall mitnahm, zeigte sich in ihrem schüchternen und nervösen Auftreten vor Gericht. Als die Bilder ihres beim Zusammenstoß beschädigten Wagen gezeigt wurden, musste sie mit den Tränen kämpfen. Sie berichtete schnell, was geschehen war, erzählte auch, dass sie ihren Führerschein zum Unfallzeitpunkt erst ein paar Monate gehabt habe, genau wie das gebrauchte Auto. „Ich bin damit auch noch nicht viel gefahren“, sagte sie.

Dennoch sei es bereits zuvor schon einmal zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto gekommen, allerdings ohne Personenschaden. Die Staatsanwältin fragte daher auch: „Wie fühlen Sie sich denn im Auto?“ Vor dem Unfall sei das eigentlich „recht sicher“ gewesen, aber danach habe sie lange Zeit nicht mehr alleine fahren können. „Das geht mittlerweile wieder etwas besser“, sagte sie.

Abgesehen von den Schwierigkeiten, die die Versicherung der Angeklagten bei der Schadensregulierung am Pedelec des Geschädigten machte, berichtete dieser in seiner Aussage als Zeuge von keinen weiteren Folgen des Unfalls. „Ich hatte ein paar Prellungen und das gerade einmal vier Tage alte Pedelec ist Schrott – aber ich hatte insgesamt wirklich Glück gehabt“, sagte der Kfz-Mechatroniker aus Lindlar.

Die Angeklagte entschuldigte sich noch einmal bei ihm, was er auch gerne annahm. Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe berichtete davon, dass sie lange Gespräche mit der Angeklagten geführt habe, auch über die familiäre Situation zu Hause, die nach der Trennung der Eltern nicht ganz einfach sei. „Es ist eine Erziehungsbeistandsschaft eingerichtet, das soll auch erst einmal weiterlaufen“, sagte sie.

Der Richter regte an, das Verfahren nach Paragraph 47 des Jugendstrafrechts einzustellen, mit der Auflage, einen Verkehrserziehungskurs zu absolvieren und die Erziehungsbeistandsschaft weiterzuführen. „Im Kursus werden die rechtlichen Dinge besprochen, die sich aus Unachtsamkeit und dann schlimmstenfalls folgenden Unfällen ergeben können. Wenn Sie was beim Fahren stört, dann müssen Sie halt anhalten“, sagte er.

Der hier verhandelte Unfall sei glimpflich verlaufen. „Aber auf Pedelecs sind oft auch ältere Menschen unterwegs, die nicht so viel Glück haben, wie der hier Geschädigte, wenn sie einmal stürzen. Es sind Dinge, die passieren – aber sie dürfen es eben nicht“, sagte er abschließend in Richtung der Angeklagten.