Nach dem misslungenen Diebstahl in einem Drogeriemarkt mussten sich zwei Männer in Wipperfürth vor Gericht verantworten.
Lippenstifte und CremesDuo wollte in Wipperfürth Kosmetik für über 500 Euro stehlen
Es war eine durchaus groteske Geschichte, die in Wipperfürth ihr Ende vor dem Amtsrichter fand. Angeklagt war ein Duo aus Georgien, einer 38 Jahre alt und derzeit inhaftiert, der zweite vier Jahre jünger.
Die beiden Männer, die Teil einer vierköpfigen Gruppe gewesen sein sollen, sollen der Anklageschrift zufolge am 23. September des vergangenen Jahres in einem Drogeriemarkt in Kosmetikartikel im Wert von rund 560 Euro gestohlen zu haben, dabei soll der 34-Jährige das vermeintliche Fluchtfahrzeug gefahren haben.
Drogeriemarkt ohne Beute verlassen
„Die Lippenstifte und Cremes wurden in Rucksäcken und Kulturbeutel gepackt und sollten mitgenommen werden“, sagte die Staatsanwältin. „Da das jedoch entdeckt wurde, floh man ohne Beute.“ Wenig später wurde der Fluchtwagen von der Polizei angehalten.
So weit, so unspektakulär. Als es dann jedoch darum ging, was die Hintergründe der Tat waren, wollte der Fahrer von nichts etwas gewusst haben. Die anderen nicht gekannt „Ich wurde von meinem Bekannten gebeten, zwei seiner Bekannten zum Flughafen zu fahren“, sagte er und gab weiterhin an, die anderen nicht gekannt zu haben.
Auch welcher Flughafen gemeint war, wurde nicht klar – zuerst sagte er Dortmund, später Berlin. Dass irgendwer irgendetwas klauen wollte, davon habe er nichts gewusst. Auch seien die drei Mitfahrer nicht etwa hektisch aus dem Wipperfürther Drogeriemarkt gekommen, sondern „ganz normal“.
Fahrt nach Dortmund oder Berlin?
Er sei davon ausgegangen, dass sie nur irgendwelche Papiere für die Reise abholen wollten. Der zweite Angeklagte gab an, dass er seinerseits nicht gewusst habe, weshalb man in den Drogeriemarkt gegangen sei. Dort habe er dann „Sachen als Geschenke“ mitnehmen wollen.
Den Laden habe er allerdings ohne irgendetwas verlassen. Er gab später an, er habe den anderen beiden Männern helfen wollen. Das alles glaubten weder Richter noch Staatsanwältin wirklich, werteten indes die Aussage des 38-Jährigen als Geständnis.
Wobei die Staatsanwältin dem 34-Jährigen eine Schutzbehauptung unterstellte. „Sie hätten merken müssen, dass es sich hierbei nicht nur um Papiere gehandelt habe, die abgeholt werden sollten“, führte sie aus.
Sie forderte für den 38-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, für den 34-Jährigen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Das sah der Verteidiger des 38-Jährigen anders, der den Antrag der Staatsanwältin für einen normalen, also nicht gewerbsmäßigen Diebstahl als viel zu hoch ansah.
Zudem warf er ein, dass man im Falle seines Mandanten durchaus auch von einem versuchten Diebstahl sprechen könnte. Er stellte keinen eigenen Antrag, regte aber an, deutlich unter einem Jahr zu bleiben.
Neun Monate ohne Bewährung
Der Richter sah hingegen den Diebstahl durchaus als vollendet an und verurteilte den 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, sein Mitangeklagter, der in seinen letzten Worten noch einmal deutlich seine Unschuld beteuerte, bekam eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen von jeweils 15 Euro.
Der 34-Jährige hatte zuvor noch gesagt: „Ich wusste nicht, was die anderen vorhatten. Ich kann deren Gedanken nicht lesen, das kann nur der liebe Gott.“ Fraglos keine menschliche Fähigkeit – die ihn indes nicht vor seiner Strafe schützte.