Wipperfürther InnenstadtAn diesen Orten gilt die Maskenpflicht
Wipperfürth – In der Wipperfürther Innenstadt weisen Schilder nach wie vor auf die Maskenpflicht hin. Da die Allgemeinverfügung der Stadt zum Tragen einer Maske aber nicht mehr gültig ist, sondern die Coronaschutzverordnung des Landes gilt, gibt es einige Verunsicherung darüber, wann und wo denn in Wipperfürth nun eine Maske getragen werden muss.
Paragraf 3 Absatz 2a der Coronaschutzverordnung regelt, dass eine Alltagsmaske im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften getragen werden muss. Und zwar im Umkreis der Geschäfte innerhalb von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück sowie auf dem Parkplatz des Geschäftes. In den Geschäften ist eine medizinische Maske vorgeschrieben.
Viele Geschäfte geöffnet
Da in den Einkaufsstraßen Untere Straße und Marktstraße zahlreiche Geschäfte geöffnet sind, gebe es hier in großflächigen Abschnitten eine Maskenpflicht, stellt die Stadtverwaltung klar. Um darauf hinzuweisen, habe die Stadt im Zuge der Allgemeinverfügung entsprechende Schilder an den Zufahrten und Eingängen zu den Einkaufsstraßen angebracht. Diese Schilder erfüllten auch nach Auslaufen der Allgemeinverfügung weiterhin ihren Sinn und seien unbedingt zu beachten, so Sonja Puschmann von der Pressestelle der Stadt. Die Maskenpflicht würde von Ordnungsamt kontrolliert und bei einem Verstoß mit Bußgeld geahndet. Puschmann weist darauf hin, dass auch im Bereich der Haltestellen am Busbahnhof eine Maske vorgeschrieben sei. Die Hinweisschilder könnten nicht jedes Mal mit Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertag abgenommen und anschließend wieder montiert werden.
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