97 Prozent aller erfassten Grundstücke sind beim Finanzamt in Bergisch Gladbach abgearbeitet.
SteuerreformBergisch Gladbacher Finanzamt sieht sich bei Grundsteuer auf der Zielgeraden
Das Finanzamt Bergisch Gladbach sieht sich bei der Erfassung der Grundsteuerdaten auf der Zielgeraden. Für 97 Prozent der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts seien bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben beziehungsweise ein Schätzbescheid erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Daher wurde die Reform nötig.
„Der Service der Finanzverwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger tatkräftig unterstützt: digital, telefonisch und persönlich. Unsere Serviceangebote kommen bei den Menschen an“, so Jürgen Mersmann, Dienststellenleiter der Bergisch Gladbacher Behörde in einer Pressemitteilung.
Zusätzliches Personal wurde aufgebaut
Für rund 93 Prozent der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich lägen die Erklärungen vor, weitere rund vier Prozent seien geschätzt worden. „Dem Service und der Ansprechbarkeit der Kolleginnen und Kollegen kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu. Wir haben damit gerechnet, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung einen höheren Unterstützungsbedarf haben könnten“, so Herr Mersmann weiter.
Dafür hätten die nordrhein-westfälischen Finanzämter frühzeitig mehr Personal aufgebaut, insgesamt seien in den vergangenen Jahren landesweit rund 380 Regierungsbeschäftigte für die Grundsteuerstellen eingestellt worden.
89 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht
Weiterhin wurde eine Grundsteuer-Hotline weiterentwickelt. Mehr als fünf Millionen Zugriffe verzeichnete der zentrale Onlineauftritt www.grundsteuer.nrw.de. Dort unterstützt die Finanzverwaltung mit Klickanleitungen, Erklärvideos, FAQ und weiteren Informationen. Hinzu kommen noch über 8,2 Millionen Zugriffe auf das eigens eingerichtete Geodatenportal, zum Abruf zum Beispiel der benötigten Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwerte. 89 Prozent der Grundsteuererklärungen seien online eingereicht worden.
In den kommenden Wochen und Monaten werde die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorangetrieben. Im nächsten Schritt, so das Gladbacher Finanzamt, werden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung bleibt das Finanzamt bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen sind trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.