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Auto ging in Flut unter44-Jähriger ohne Fahrerlaubnis vor Gericht geständig

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dpa Führerschein Symbol

Symbolbild

Bergisch Gladbach/Overath – „Bei mir auf dem Dorf ist ein Leben ohne Auto nicht möglich“, versucht der 44-jährige führerscheinlose Angeklagte bei Richterin und Staatsanwältin um Verständnis zu werben und weist darauf hin, wie kompliziert das Einkaufen ohne Auto sei. „In Overath?“, fragt Richterin Birgit Brandes skeptisch zurück, „da gibt es doch auch Busse und Bahnen.“ Und außerdem sei es eh verboten, ohne Führerschein Auto zu fahren.

Angeklagt ist Mehmet K. (Name geändert) an diesem Tag nicht nur wegen einer illegalen Spritztour in Overath, sondern auch, weil diese mit einem Unfall endete und er sich nicht um die 1280 Euro Schaden kümmerte, sondern das Weite suchte. Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl über 1000 Euro für den in finanziell prekären Verhältnissen lebenden Mann, plus Führerschein-Entzug, was aber nicht sinnvoll war, weil der Mann längst keinen Führerschein mehr besitzt.

Führerschein ist ohnehin schon weg

Jedenfalls legte K. Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Im Prozess gibt er seine Schuld unumwunden zu: „Die Tat ist offensichtlich, da brauche ich mich nicht weiter zu äußern.“ Das stimmt nicht ganz: Bei der Polizei hatte der Angeklagte mit dem langen Haar zunächst leicht widerlegbar angegeben, sein kurzhaariger Bruder sei gefahren. Sein jetziges Geständnis verkürzt den Strafprozess aber enorm. Ein bisschen Zeit braucht das Gericht noch für die Verlesung alter Vorstrafen des Angeklagten, der früher mal im Kölner Rotlicht-Milieu unterwegs gewesen war, sich dann aber zumindest in Sachen schwerer Kriminalität gefangen hat.

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Was denn mit dem Unfallwagen sei, will die Richterin noch wissen. „Das war mein Wagen. Aber der ist jetzt Schrott“, antwortet der Angeklagte. Das Auto sei bei der Unwetterkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli untergegangen. Am Ende bleibt es bei der 1000-Euro-Strafe. Den Führerschein will ihm die Justiz nun nicht mehr abnehmen, denn den hat er ja schon längst nicht mehr und auch kaum Chancen, ihn zurückzubekommen. Und für den Wochenendeinkauf gibt ihm die Richterin den Tipp, es zur Not einmal mit einem Lieferdienst zu probieren. Oder mit zehn Minuten Radfahren, möchte man hinzufügen.