Der Brandschutzbedarfsplan zeigt auf, was für eine bestmögliche Hilfe für die Bergisch Gladbacher getan werden muss.
FeuerwehrWas Bergisch Gladbach tun sollte, um Brandschutz auch in den nächsten Jahren zu sichern
Ob Wohnungsbrand, schwerer Verkehrsunfall oder Unwetterkatastrophe – was ist nötig, damit die Feuerwehr Menschen in Bergisch Gladbach im Notfall schnellst- und bestmöglich helfen kann? Und was muss getan werden, um diese Ziele zu erreichen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Brandschutzbedarfsplan, dessen Entwurf die Feuerwehr Bergisch Gladbach jetzt der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt hat. An diesem Dienstag steht er erstmals im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung auf der Tagesordnung. Worauf müssen sich die Menschen in der Kreisstadt einstellen? Ein Überblick:
Wie groß kann eine Gefahr für die Menschen an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet sein?
Um zu ermitteln, welche Hilfe durch die Feuerwehr an welcher Stelle im Stadtgebiet im Notfall nötig sein kann, ist das Stadtgebiet wie bei früheren Brandschutzbedarfsplänen in ein Quadratkilometer große Planquadrate eingeteilt worden.
Um das Gefahrenpotenzial in jedem dieser Planquadrate zu beurteilen, wurden in jedem Quadrat die jeweiligen Gebäudehöhen, die Einwohnerdichte, die Verkehrsinfrastruktur (Gibt es viel befahrene Straßen, Bahnlinien oder Ähnliches?), die Sozialstruktur sowie besondere Objekte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial für Menschen (gibt es Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Wohnheime, Krankenhäuser oder Ähnliches?), durch Gefahrstoffe oder durch besondere Brandlasten (Welche Firmen, Altlastengebiete, Wälder oder ähnliches gibt es vor Ort?) untersucht.
Was hat die Untersuchung des Gefahrenpotenzials in den unterschiedlichen Teilen des Stadtgebietes ergeben?
Vor allem in den ländlicher geprägten Teilen des Stadtgebiets wie unter anderem rund um Bärbroich und Herrenstrunden ist das Gefahrpotenzial am geringsten, in dicht besiedelten Ballungsräumen wie in der Stadtmitte sowie Teilen von Bensberg, Heidkamp und Refrath, aber auch in Gebieten mit besonderen Industriebetrieben wie Kaule oder Neufrankenforst oder der Autobahn ist das Potenzial möglicher Gefahren am größten. Das deckt sich laut Feuerwehr auch mit den Einsätzen der Retter in den vergangenen Jahren.
Was bedeutet das Gefahrenpotenzial in einem Gebiet für die Planung der Feuerwehr?
Anhand des Gefahrenpotenzials und der im Notfall betroffenen Menschen müssen Ziele festgelegt werden, wie schnell die Feuerwehr im Notfall vor Ort sein kann (Hilfsfristen), mit wie vielen Einsatzkräften und -mitteln sie das entsprechend schafft (Funktionsstärke) und wie hoch die Zahl der Fälle ist, in denen sie diese Hilfsfristen und Funktionsstärken auch rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr erreicht (Erreichungsgrad).
Was bedeutet das konkret für den Brandschutzbedarfsplan zwischen Bärbroich und Schildgen, Hebborn und Refrath?
Anders als im vorherige Brandschutzbedarfsplan sollen die vorgeschriebenen Hilfsfristen in der neuen Planung anhand des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials differenziert betrachtet werden. In den Planquadraten der Gefahrenklasse 1 (geringste Gefahr) soll eine „erweiterte Hilfsfrist 1“ von zehn Minuten ab Alarmierung angesetzt werden. Dies gilt vor allem im ländlich geprägten Raum von Bergisch Gladbach wie der Region rund um Herrenstrunden oder Bärbroich. Bei allen anderen Planquadraten mit höherer Gefahrenklasse gilt weiterhin die Hilfsfrist von acht Minuten ab Alarmierung.
Bedeutet das nicht eine Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger der ländlichen Stadtteile?
Auf keinen Fall, sagt Bergisch Gladbachs Feuerwehrchef Jörg Köhler. „In diesen Gebieten kann ja wegen der weniger komplexen Gebäudestrukturen eine Rettung schneller erfolgen.“ Also bleibt der Feuerwehr mehr Zeit fürs Ausrücken und die Anfahrt.
Für die Rettung von zwei Menschen aus einem Einfamilienhaus auf dem Land sind in der Regel auch erstmal weniger Einsatzkräfte vor Ort nötig als beim Löschen eines Industriebetriebs oder Hochhauses?
Richtig, deshalb soll die Funktionsstärke auch abhängig von den jeweiligen Schutzzielszenarien der einzelnen Gefahrenklassen und den Einsatzarten (Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Gefahrstofffreisetzungen) festgelegt werden. Vereinfacht bedeutet das, dass in der „erweiterten Hilfsfrist 1“ in eher ländlichen Regionen mit geringem Gefahrpotenzial sechs Funktionen (Einsatzkräfte beziehungsweise Einsatzkomponenten) eintreffen sollen und in der zweiten Hilfsfrist weitere zehn. In der „normalen“ Hilfsfrist 1 sind zehn solcher Funktionen und in der Hilfsfrist 2 weitere sechs Funktionen vorgesehen.
In wie viel Prozent der Fälle sollen diese Ziele unbedingt erfüllt werden?
Der Erreichungsgrad soll weiterhin bei 80 Prozent liegen. Das bedeutet, dass bei acht von zehn Einsätzen, die schutzzielrelevant sind, wo also in der Regel Menschenleben in Gefahr sind, die Vorgaben der Hilfsfristen und der Funktionsstärke eingehalten werden sollen.
Was ist konkret notwendig, um diese Ziele zu erreichen?
Die Feuerwehr hat gemeinsam mit externen Experten analysiert, was derzeit erreicht wird und was erreicht werden soll. Herausgekommen ist ein Katalog mit Vorschlägen für 21 konkrete Maßnahmen, die teils kurzfristig (bis 2027), teils mittelfristig (bis zum nächsten Brandschutzbedarfsplan 2029) und teils langfristig (bis 2032) umgesetzt werden sollen.
Das klingt ja überschaubar. Heißt das, dass trotz des vergleichsweise lang zurückliegenden letzten Brandschutzbedarfsplans auch in der Zwischenzeit einiges passiert ist?
„Klar, die oftmals mit der Verabschiedung von Brandschutzbedarfsplänen erwarteten großen Maßnahmen oder Maßnahmen mit besonderen Auswirkungen bleiben in diesem Brandschutzplan aus“, sagt Gladbachs Feuerwehrchef Jörg Köhler. „Das liegt daran, dass es bereits seit vielen Jahren gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Feuerwehr gibt.“
Mit vielen großen Projekten, wie beispielsweise den Neubauplanungen der Feuer- und Rettungswache Süd in Frankenforst oder der Umsetzung einer Organisationsuntersuchung des Verwaltungsaufbaus der Feuerwehr sei bereit s in den vergangenen Jahren begonnen worden, so der Feuerwehrchef, der zugleich Leiter des Fachbereichs 10 in der Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung ist.