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HebesatzStadt Bergisch Gladbach unterscheidet bei Grundsteuer B Grundstückstypen

Lesezeit 3 Minuten
Eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Jahr 2025 wird vor einer Wohnsiedlung hochgehalten.

In Bergisch Gladbach ist Grundsteuer nicht gleich Grundsteuer.

Für wen die neuen Hebesätze in Bergisch Gladbach teurer werden könnten und für wenn nicht.

Briefe vom Amt sind immer etwas unbehaglich. Es kann um Mahnungen wegen Verkehrsverstößen gehen oder um Rechnungen, beispielsweise. Bei den Briefen, die in den kommenden Wochen losgeschickt werden von der Steuerabteilung der Stadt Bergisch Gladbach wird es um Finanzielles gehen.

Die Stadt verschickt an die Eigentümer von Grundstücken und Häusern die neuen Grundsteuerbescheide. Das ist beim Öffnen des Briefes an sich schon für die Adressaten ein banger Moment, weil ja landes- und bundesweit Grundstücke und Häuser neu bewertet wurden, nach vielen Jahrzehnten Stillstand.

Bergisch Gladbach unterscheidet bei Steuer zwischen Gebäudetypen

In Bergisch Gladbach spielt noch eine weitere Veränderung eine bedeutende Rolle. Erstmals in der Geschichte der Gladbacher Grundsteuer B wird unterschieden in Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Für die Wohngebäude erhebt die Stadt für das Jahr 2025 einen Hebesatz von 598 Prozentpunkten. Für Nicht-Wohngebäude gibt es den Satz von 873 Prozentpunkten. Derzeit gelten einheitlich 731 Prozentpunkte. Einmal also geht es aufwärts, ein anderes Mal abwärts mit den Kosten.

Nun kann sich jeder Gladbacher anhand seines individuellen Grundsteuer-Messbescheids, den er bereits vom Finanzamt erhalten hat, ausrechnen, was da auf ihn zukommt. Aufkommensneutral für die Stadt soll es zugehen, trotz aller Veränderungen. Diese Leitlinie hatte Bergisch Gladbachs Kämmerer Thore Eggert (FDP) ausgegeben bei den politischen Beratungen im vergangenen Jahr.

Nicht-Wohngrundstücke in Bergisch Gladbach

Über viele Seiten argumentierte die Verwaltung, warum es am besten sei, bei der Grundsteuer B zu differenzieren. Juristische Ausführungen begleiteten die Debatte im Stadtrat im Dezember. Bei der Abstimmung war dann eine breite Mehrheit der Verwaltung gefolgt, FDP und AfD waren dagegen, die Fraktion Bergische Mitte enthielt sich.

Im Kleingedruckten berichtete die Stadt, was eigentlich unter Nicht-Wohngrundstücken zu verstehen ist: demnach Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und auch unbebaute Grundstücke. Zu den Wohngrundstücken, für sie gilt ein günstigerer Grundsteuersatz, zählen in der Kreisstadt Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.

Für einige Bergisch Gladbacher wird es teurer als für andere

Mit Blick auf den bis Ende 2024 geltenden Hebesatz von 731 Prozentpunkten könnte es also für manche Bürger teurer werden, für manche auch nicht. Für ein großes unbebautes Gartengrundstück, sofern es so etwas überhaupt noch gibt im Stadtgebiet, könnte die Stadt mehr verlangen, für Mieter der günstigere Satz aber Entlastungen in den Nebenkosten bringen. Entscheidend dabei: der neue Bemessungssatz fürs Häuschen oder das freie Stück Land.

Die Stadt habe wegen der Veränderungen nicht mehr und nicht weniger Einnahmen als früher, betonte in der Beratung Bürgermeister Frank Stein (SPD). Offenbar aus Sorge über steigende Kosten für die Gewerbetreibenden hatten sich die FDP-Vertreter im Stadtrat dem Vorschlag ihres Parteifreundes Eggert verweigert. Die Grünen schauten besonders auf die Mieter, die ja entlastet würden durch einen sinkenden Hebesatz.

Was ab dem Jahr 2026 noch kommen könnte, ist eine weitere Anhebung der Grundsteuer B. Die Stadt führt dies auf in ihrem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, mit einem zweiten Anstieg im Jahr 2031, weitere Anstiege nicht ausgeschlossen. Eine Mehrheit hat dies bereits vor fast zwei Jahren politisch beschlossen. Und diese Anstiege sollen die Kassen der Stadt Bergisch Gladbach füllen.