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Prozess um Randale in PolizeiwacheGladbacher verwechselt Blutprobe mit Zwangsimpfung

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Blutentnahme Symbolbild

Einer Person wird Blut entnommen. 

Bergisch Gladbach – 1200 Euro Geldstrafe muss ein 36-jähriger Familienvater aus Bergisch Gladbach bezahlen, nachdem er am frühen Abend des Neujahrstages erst volltrunken auf dem Fahrrad einem Streifenwagen gefolgt war und sich anschließend gegen eine Blutprobenentnahme gewehrt hatte.

Vor Gericht entschuldigte sich der bis dahin in Deutschland nie auffällig gewordene Ciprian D. (Name geändert) für sein Verhalten. Nach den Worten von Verteidiger Dieter Anger hatte der Garten- und Landschaftsbauer, der rund 3,3 Promille intus hatte, statt einer Blutprobe eine Corona-Zwangsimpfung befürchtet.

Der Fall Ciprian D. taugt gleich in mehrfacher Weise als Lehrstück. Erstens: Auch Radfahrer können bestraft werden, wenn sie volltrunken im Straßenverkehr unterwegs sind. Zweitens: Sie sollten dann nicht ohne zwingenden Grund auch noch die Nähe der Polizei suchen. Drittens: Richtig zuhören erspart Ärger, und eine Blutprobe ist nicht zu verwechseln mit einer gewaltsamen Zwangsimpfung, die es in Deutschland ohnehin nicht gibt.

Gladbacher wollte Kummer mit Wodka ertränken

Bei dem Angeklagten, einem rumänischen Staatsbürger, war am Neujahrstag einiges schief gelaufen. Sein kleines Kind war krank, seine ihm so wichtige Großmutter gerade gestorben. Nach den Angaben von Anwalt Anger schüttete er mehr als zwei Flaschen Wodka in sich hinein.

Dann wollte Ciprian D. in einer Gaststätte in der Innenstadt noch einmal nachtanken, wurde aber nicht eingelassen, weil er nicht geimpft war. Ciprian D. fühlte sich ungerecht behandelt: In der Gaststätte seien ja wohl auch einige andere Ungeimpfte. Er sah einen Polizeiwagen, folgte ihm auf dem Rad und textete die Ordnungshüter zu: Sie sollten doch mal in dem Café kontrollieren.

Vier Polizisten bändigen den volltrunkenen Gladbacher

Die Polizisten verwiesen ihn an das städtische Ordnungsamt, das aber gegen 19.30 Uhr am Neujahrstag gerade mal nicht greifbar war. Schließlich eskalierte die Situation vor der Bergisch Gladbacher Polizeiwache: Ciprian D. kam einem Platzverweis nicht nach und sollte in Polizeigewahrsam. Dabei wehrte er sich mit Händen und Füßen und seinem Mund: Er spuckte, traf aber nicht. Zu viert hielten ihn die Polizisten fest, ihm wurde ein Beruhigungsmittel gegeben.

Das Ergebnis der Blutprobe lautete 2,83 Promille, und mit der seit der Randale verstrichenen Zeit und einem Sicherheitszuschlag des Bundesgerichtshofes kam Verteidiger Anger, vom Staatsanwalt nicht bestritten, auf bis zu 3,3 Promille und damit eine stark verminderte Schuldfähigkeit.

Bergisch Gladbacher bittet um Verzeihung

In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt 60 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe für den jungen Familienvater, dessen Frau aktuell jeden Moment das zweite Kind erwartet. Verteidiger Anger plädierte für eine Halbierung auf 30 Tagessätze. Für Ciprian spreche nicht nur sein bisher straffreies Leben, sondern auch, dass ihm die Polizeibeamten laut Ermittlungsakte bescheinigt hätten, dass er sich nach der Blutentnahme sehr beruhigt habe und am nächsten Morgen wieder wie ausgewechselt gewesen sei.

Ciprian D. selbst sagte in seinem letzten Wort laut Dolmetscherin: „Ich möchte mich entschuldigen. Ich habe einen Fehler gemacht.“ Die vom Staatsanwalt geforderte und im Anschluss von Strafrichter Ertan Güven auch so verhängte Geldstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nahm Ciprian D. sofort an. Da auch der Staatsanwalt zustimmte, ist das Urteil bereits rechtskräftig.