58-Jährige angeklagtNachbarschaftsstreit in Bergisch Gladbach eskaliert am Gartenzaun
Bergisch Gladbach – Meist sind es Männer, die wegen Körperverletzung vor Gericht kommen, oder allenfalls sehr junge Frauen. Klementine A. (Namen geändert), die jetzt vor der Strafrichterin stand, weil sie erst mit einem Stein nach einer Nachbarin geworfen und ihr anschließend einen Faustschlag versetzt haben soll, ist weder männlich noch jung. Sondern weiblich und 58 Jahre alt. Eine Bergisch Gladbacherin mitten aus dem Leben.
Da sie sich vor Gericht einsichtig zeigte, kam sie mit einer Geldbuße davon. Seit vielen Jahren schon ist das Verhältnis zwischen Klementine A. und ihrer Nachbarin Heidi K. schwer gestört. Die andere denunziere sie, hetze ihr die Ämter auf den Hals, deutete sie in der Verhandlung an, was sich über zwei Jahrzehnte entwickelt habe. Am 23. Oktober 2021 eskalierte der Streit über den Gartenzaun, und da gab es mehr als nur böse Worte.
Angeklagte hat keine Vorstrafen
Sehr tief stieg das Strafgericht allerdings nicht in die Materie ein. Denn dem Strafprozess vorangegangen war nach Angaben von Verteidiger Müller-Römer bereits eine Zivilklage am Amtsgericht. Da habe Heidi K. zunächst 3000 Euro Schmerzensgeld gefordert und beide Seiten sich dann im August auf 300 Euro geeinigt.
Bereits dieser Prozess habe ergeben, dass ein Stein nicht geflogen sei, sagte der Verteidiger weiter, und Klementine A. ergänzte: „Ich hatte gerade einen Findling in der Hand und den fallen lassen. Ich habe mir den Stein damit selbst vor die Füße geworfen.“ Was den Schlag anging, räumte sie ein, dass sie die Nachbarin wohl im Gesicht berührt haben könnte.
Anwalt versucht Geldbuße zu mindern
Bislang sei sie doch gewaltfrei durchs Leben gegangen, hielt Richterin Milena Zippelius-Rönz der Angeklagten vor. Umso erschreckender sei es, was nun passiert sei. „Sie müssen lernen, sich rauszuziehen, bevor es soweit kommt!“ Sonst riskiere sie Strafen für Dinge, die das überhaupt nicht wert seien. Auf die Frage des Verteidigers, ob man das Verfahren nicht doch mit einer Geldauflage statt mit einer Verurteilung beenden könne, wie er das bereits zuvor ohne Erfolg vorgeschlagen habe, reagierten Richterin und Staatsanwältin im Prinzip positiv.
Als der Anwalt freilich versuchte, die von der Staatsanwältin angebotene Buße von 500 Euro mit Hinweis auf die finanziellen Verhältnisse seiner als Haushälterin nicht eben auf Rosen gebetteten Mandantin auf 250 Euro herunterzuhandeln, stoppte ihn die Richterin: Die Verhandlung sei kein Basar.
Die Buße darf die Angeklagte nun in fünf Raten an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Die Richterin entließ sie mit der Mahnung, ihr Verhalten in Zukunft besser zu steuern. Wenn künftig noch einmal etwas zu regeln sei, müsse sie das zur Not eben schriftlich tun.
Immerhin scheinen beide Nachbarinnen aus der Eskalation gelernt zu haben: Sie gehen sich jetzt konsequent gegenseitig aus dem Weg. Im Gericht schien auch Heidi K. keineswegs böse darüber zu sein, dass sie nicht noch einmal aussagen musste.