Innovativer BaumschutzBergisch Gladbach bekommt erweiterte Baumschutzsatzung
Bergisch Gladbach – Seit 1. Oktober 2020 hat die Stadt wieder eine Baumschutzsatzung. Was sie schützt, ist genau beschrieben: alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern mit Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich. Ihnen darf auf Antrag nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt auf die Pelle gerückt werden.
Und eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Fällverbot zu einer „nicht beabsichtigten Härte“ führen würde und diese Ausnahme mit öffentlichen Interessen vereinbar ist. Die Satzung gilt als großer Erfolg, die schon zahlreiche Fällungen habe verhindern können. Die Grün-Experten setzen dabei auch auf Beratung im Vorfeld.
Eine Baumschutzsatzung 2.0
Was kommen wird, ist eine Baumschutzsatzung 2.0. Das ist das Ziel der städtischen Abteilung Stadtgrün unter ihrem Leiter Christian Nollen. Das seit Oktober geltende Regelwerk ist eine Mustersatzung aus der Konferenz der deutschen Gartenamtsleiter. Die Version 2.0 soll die private und öffentliche Grün-Infrastruktur weiter stärken und zwischen Bauwesen und Grün-Interessen eine Brücke schlagen.
Nollen beschreibt den Weg als „intensiven Prozess“, um die „teils sehr gegensätzlichen Bedarfe“ der Akteure abzustimmen. „urbane grüne Infrastruktur“ solle mit der Baumschutzsatzung 2.0 besser gesichert werden und als Teil der Daseinsvorsorge für Stadtklima und Volksgesundheit gelten. Gleichwohl solle die Satzung nicht den Ruf einer „Verhinderungssatzung“ bekommen.
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Für das zweite Quartal 2021 strebt Nollen zum Satzungsentwurf Beteiligungen des Naturschutzbeirats und des Gestaltungsbeirats an. Im gleichen Zeitraum soll auch die Politik in die Beratungen einsteigen. Nach der Sommerpause könnte ein politischer Beschluss gefasst werden. Die veränderte Satzung soll 2022 in Kraft treten.