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Vor GerichtSüchtiger Bergisch Gladbacher wird nach Klinikentlassung bei Einbruch erwischt

Lesezeit 3 Minuten
Utensilien, die zum Heroinkonsum genutzt werden, liegen auf einem Tisch.

Ein Bergisch Gladbacher stieg zwei Monate nach seiner Entlassung aus einer Entziehungsanstalt in eine Wohnung ein, um seine Sucht zu finanzieren. (Symbolbild)

Die Drogentherapie schien dem Bergisch Gladbacher zu helfen, doch statt Betreutem Wohnen folgten Notunterkunft, Rückfall, Einbruch, neue Haft.

Zwei Jahre und zwei Monate hat der drogenabhängige Einbrecher in einer Entziehungsanstalt verbracht, und das war nach seiner eigenen Einschätzung eine gute Zeit. Und doch dauerte es nach einer Entlassung nur zwei Monate, bis er wieder in eine Wohnung einstieg, um seine Sucht zu finanzieren. Am Dienstag verurteilte das Schöffengericht den seit Juni wieder in U-Haft sitzenden Gladbacher zu 18 Monaten Haft – ohne Bewährung.

Wie gehen Staat und Gesellschaft mit Drogenkranken um? Ibrahim G. (Namen geändert) könnte mit seinen 46 Jahren auf dem Höhepunkt seiner Schaffenskraft sein - noch frei von Alterszipperlein, aber gesegnet mit Lebenserfahrung. Doch hat er aus seinem Leben nicht viel gemacht, seit er mit zehn mit seiner Mutter nach Deutschland einwanderte.

21 Vorstrafen stehen im Register des 46-Jährigen

Er besuchte die Grundschule, verließ die Hauptschule nach der achten Klasse, fing mit Drogen an, erst Haschisch, seither Kokain und Heroin. Das Rauschgift finanzierte er mit Einbrüchen, aber auch Raubüberfällen. 21 Eintragungen stehen in seinem Vorstrafenregister.

Nach 26 Klinikmonaten wurde er am 15. April in die Freiheit entlassen. Auf den Tag genau zwei Monate danach schnappte ihn die Polizei nach einem Einbruch in eine Erdgeschosswohnung in Paffrath. 80 Euro Bargeld sowie eine Spielekonsole, Kopfhörer und andere Unterhaltungselektronik im Wert von 850 Euro hatte er erbeutet.

Gladbacher Einbruchsopfer (26) weist Entschuldigung zurück

Der geschädigte Wohnungsbesitzer Tarkan K. könnte mit seinen 26 Jahren vom Alter her glatt der Sohn des Angeklagten sein. Von seiner Erscheinung her wirkt er wie das genaue Gegenteil des Angeklagten: korrekt, fleißig, strebsam. Tarkan K. schildert, wie er nach der Arbeit zusammen mit der Freundin nach Hause kam und Nachbarn fragten, ob sie Besuch erwartet hätten. Wie er dann die gewaltsam geöffnete Balkontür gesehen habe, das Herz schneller schlug, er nachschaute und die Polizei rief.

Im Prozess richtet Einbrecher Ibrahim G. das Wort an Wohnungsbesitzer Tarkan K: „Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid.“ Tarkan K. antwortet: „Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe zwei Ausbildungen gemacht und gehe jeden Tag arbeiten, um mir Dinge wie die Spielkonsole leisten zu können.“ Der Einbruch habe nicht nur Ärger verursacht, sondern auch Angst und Beklemmung, dass ein Fremder in die eigenen vier Wände eingedrungen sei.

„Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?“, fragt Richterin Birgit Brandes den Angeklagten. „Natürlich wieder eine Therapie, das ist das Einzige, was hilft“, antwortet der Verteidiger. „Es hat aber nicht geholfen“, antwortet die Richterin.

Ich kam in eine Notunterkunft in Bergisch Gladbach, in der zu achtzig Prozent Süchtige leben.
Der Angeklagte vor Gericht

Woraufhin Ibrahim G. noch einmal bekundet, dass er durchaus willens gewesen sei, nach der Entziehungsanstalt in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens zu wechseln. Doch die Stadt habe für ihn weder ein Betreutes Wohnen noch überhaupt eine Wohnung gehabt. „Ich kam in eine Notunterkunft in Bergisch Gladbach, in der zu achtzig Prozent Süchtige leben.“

Und die Ausländerbehörde, ergänzt der Verteidiger, habe darauf bestanden, dass er wieder nach Bergisch Gladbach komme und nirgendwo anders hin. Die Behörde drohe damit, ihn in sein nordafrikanisches Geburtsland abzuschieben, das er als Zehnjähriger verlassen und zu dem er gar keine Beziehung habe.

Drogen gibt es überall, ob in Bergisch Gladbach, Düsseldorf oder sonst wo
Schöffenrichterin Birgit Brandes

Unter anderen Lebensumständen wäre sein Mandant vielleicht nicht wieder rückfällig geworden. Dem Satz der Richterin „Drogen gibt es überall, ob in Bergisch Gladbach, Düsseldorf oder sonst wo“ widerspricht der Verteidiger: „In dem Haus, in dem ich wohne, gibt es keine Drogen.“

Mit seinem Urteil entspricht das Schöffengericht der Forderung der Staatsanwältin. Auch wenn die Umstände zwischen Entlassung aus der Klinik und neuer Verhaftung womöglich ungünstig gewesen seien, bleibe der Angeklagt für sein Tun doch selbst verantwortlich. Der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten. Zusätzlich zu den 18 Monaten Haft wird Ibrahim G. wohl auch noch frühere Bewährungen widerrufen bekommen. Er kann sich aber aus der Haft heraus um eine neue Therapie bemühen.