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Nach Brand in EVK-PsychiatrieSchwerer Verdacht gegen Gladbacherin

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Großeinsatz der Gladbacher Feuerwehr am EVK.

Bergisch Gladbach/Köln – Nach dem Feuer in der Psychiatrischen Klinik am Evangelischen Krankenhaus in Bergisch Gladbach am Donnerstag vergangener Woche ermittelt die Kölner Mordkommission gegen eine Bergisch Gladbacherin. Die 45-jährige Klinik-Patientin stehe unter dem Verdacht des versuchten Mordes, sagte Lisa Klefisch, Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Der Feueralarm in der Psychiatrischen Klinik hatte in der vergangenen Woche einen Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst ausgelöst. Mehr als hundert Einsatzkräfte waren vor Ort. Gemeinsam mit dem Klinikpersonal gelang es den Helferinnen und Helfern, die insgesamt 48 Patientinnen und Patienten der Klinik vor Flammen und Rauch in Sicherheit zu bringen.

Alpträume für Einsatzkräfte

Einsätze in Krankenhäusern und Pflegeheimen gehören zu den Alpträumen der Einsatzkräfte, da sie dort oftmals viele in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten retten müssen. Feuerwehrsprecher Elmar Schneiders nach dem Brand: „Glücklicherweise waren in dem betroffenen Bauteil des Krankenhauses keine bettlägerigen Patienten untergebracht.“

Die Leitstelle beorderte nach der automatischen Alarmauslösung und ihrer Bestätigung durch die ersten Einsatzkräfte sämtliche ehrenamtlichen Einheiten der Gladbacher Feuerwehr sowie zahlreiche Rettungswagen und Notärzte zum Krankenhaus. Auch der Leitende Notarzt und der Organisatorische Leiter des Rettungsdienstes wurden alarmiert. Der Feuerwehrsprecher: „Die Brandbekämpfung im Gebäude war durch die starke Verrauchung personalintensiv. Es wurden sechs Trupps der Feuerwehr unter Atemschutz im Gebäude eingesetzt.“

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Aufgrund der Gesamtumstände verfügte die Kölner Staatsanwaltschaft im Anschluss sehr zügig die Mordermittlungen. Zuständig dafür ist die Kölner Kripo. Worauf sich der Verdacht des versuchten Mordes gegen die Gladbacherin konkret gründet, wollte Staatsanwältin Klefisch am Donnerstag angesichts der laufenden Ermittlungen nicht mitteilen. Es sei ein zusätzliches Brandgutachten in Auftrag gegeben worden. Dieses liege aber noch nicht vor.