AboAbonnieren

Prozess in GladbachMilde Strafe für kranken Cannabis-Gärtner aus Wermelskirchen

Lesezeit 2 Minuten

Symbolbild.

Bergisch Gladbach – Wie facettenreich die Diskussion um die Legalisierung von Drogen ist, zeigen immer wieder die Strafprozesse vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht, wo sich Angeklagte wegen Besitzes von Haschisch, Handel mit Marihuana oder Anbau von Cannabis verantworten. Oft finden diese Prozesse vor dem Schöffengericht statt, denn nach dem noch gültigen Willen des Gesetzgebers sind harte Strafen vorgesehen, und das Schöffengericht kann seine Pappenheimer bis zu vier Jahre hinter Gitter schicken.

Am Dienstag stand ein 45-jähriger Angeklagter aus Wermelskirchen vor Gericht, gegen den die Staatsanwaltschaft zunächst schweres Geschütz aufgefahren hatte: Drogenhandel mit Waffen. Doch entpuppte sich der von seinen Nachbarn bei der Polizei angeschwärzte gelernte Gärtner als ziemlich armes Würstchen, der am Ende mit acht Monaten auf Bewährung und der Auflage, sich von einem Bewährungshelfer unterstützen zu lassen, davonkam.

Messersammeln als Hobby

Bei einer Hausdurchsuchung am 20. Juli vergangenen Jahres hatte die Polizei bei dem bis dahin nicht vorbestraften Arbeitslosen reichlich verbotene Substanzen gefunden: 254 Gramm Marihuana, zudem 17 eingetopfte Cannabis-Pflanzen mit weiteren 200 Gramm Marihuana sowie einige Tabletten, etwas LSD und zwei Handys.

Was den Fall aber richtig schwerwiegend machte, waren insgesamt 29 Messer, die der Mann nach eigenen Worten in einer Vitrine aufbewahrt hatte – aber nicht, um damit illegale Drogengeschäfts abzusichern, sondern weil Messersammeln sein Hobby war.

Angeklagter bekommt Messersammlung zurück

„Ich habe nie mit Drogen gehandelt, sondern mit dem Marihuana meine Schmerzen betäubt“, versicherte der etwas lethargisch wirkende Angeklagte vor Gericht, und sein Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode trug gleich zu Prozessbeginn eine lange Latte schwerer Schäden an Fuß und Bein vor, die auch noch operiert werden müssten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Angesichts dieser unwiderlegbaren Einlassung forderte sogar der Staatsanwalt nur ein Jahr auf Bewährung. Das Schöffengericht blieb noch einmal vier Monate darunter, und anders als die Drogen bekommt der Angeklagte seine Messersammlung zurück, falls die Kölner Anklagebehörde nicht doch noch in die Berufung geht.