Eine Bergisch Gladbacher Abiturientin hatte Angst vor der Corona-Impfung. In Düsseldorf kaufte sie einen falschen Impfpass und reiste damit nach Afrika. Bei der Wiedereinreise flog sie auf und stand jetzt vor Gericht.
Angst vor Corona-ImpfungGladbacherin reist mit falschem Impfpass aus Afrika ein
Es war eine Rieseneselei, die sich die 20-jährige Abiturientin geleistet hat: Als sie Anfang Januar von einem dreimonatigen Sozialprakraktikum in Afrika nach Deutschland zurückkam, legte sie am Frankfurter Flughafen einen gefälschten Impfpass vor und flog auf. Wegen Urkundenfälschung stand die junge Frau jetzt vor Gericht und war heilfroh, dass Jugendrichterin Britta Epbinder sie zu lediglich 40 Sozialstunden verdonnerte.
Vor der Jugendrichterin macht Claudia P. (Name geändert) erst gar nicht den Versuch, irgendetwas zu beschönigen, sondern legt ein selbstkritisches Geständnis ab. Sie habe sich partout nicht gegen Corona impfen lassen wollen, weil sie so große Angst vor Komplikationen habe. Davon habe sie immer wieder gehört.
Bergisch Gladbacherin hat Angst vor Corona-Impfung
Doch wurde die Luft für Impf-Gegner zusehends dünner. Die 2G-Regel –geimpft oder genesen - drohte auch für das Altenheim ihres geliebten Opas, und auch für Fitness-Center und Tanzschulen, die sie so gerne besuchte, weil der Sport ihre große Leidenschaft ist.
„Ich habe mich im Internet umgesehen, wie ich an einen gefälschten Ausweis kommen könnte“, gesteht sie, und das sei zu ihrem eigenen Erschrecken ziemlich einfach gewesen: „Telegram“ runterladen, in die „Querdenker“-Szene eintauchen und schon habe sie ein Angebot gehabt, wonach sie sich in Düsseldorf für 80 Euro einen Ausweis abholen könne.
Sie tat es und ließ sich das Dokument in einer Apotheke digitalisieren. „Ich war sehr blind und naiv“, sagt die Angeklagte rückblickend. Aber sie habe die Fälschung fast nie benutzt. Dann kam die Reise ins südliche Afrika, wo sie mit Kindern arbeitete, dann der Rückflug. Und dann sei sie bei der Einreise nach ihrem Impfausweis gefragt worden, habe die Fälschung vorgelegt und sei aufgeflogen.
Richterin Epbinder redet der jungen Frau ins Gewissen: „Meine Aufgabe als Jugendrichterin ist es nicht, Sie zu einer möglichst hohen Strafe zu verurteilen, und für Ihre Angst habe ich auch Verständnis. Aber Dokumente fälschen geht gar nicht, ob es nun um Impfausweise geht oder um etwas anderes.“
Für Claudia P. spricht der ausgesprochen positive Bericht der Jugendgerichtshilfe, der schildert, wie sie ihr Leben trotz erheblicher Probleme als Scheidungskind, das mit dem neuen Stiefvater nicht zurechtkommt, bislang gemeistert hat. Bei all den positiven Umständen wendet die Staatsanwältin jedoch ein, es sei schon ein ziemlich „Brecher“ gewesen, was die junge Frau getan habe. Sie habe wieder und wieder die Chance gehabt, zur Vernunft zu kommen, sei aber stattdessen ihren falschen Weg gegangen.
Jugendrichterin empfiehlt Bergisch Gladbacherin den Beruf der Tanzpädagogin
Auch Epbinder weist ausdrücklich darauf hin, dass „Urkundenfälschung kein Kavaliersdelikt“ sei: „Die Impfungen hatten auch den Sinn, Leute wie Ihren Opa zu schützen.“ Andererseits mache sie sich bei Claudia P. keine Sorgen, dass diese zur „Dauerkundin“ bei Gericht werde.
Und dann gibt sie der jungen Frau, die noch ihren Weg sucht, gerne mit Kindern arbeitet und gerne tanzt, als Tipp auf den Weg, sich mal mit dem Beruf der Tanzpädagogin zu befassen.