Bei einem Sturz über eine hochstehende Kante in der Schloßstraße hat sich eine 89-jährige Bensbergerin schwer verletzt.
UnfallNatursteinpflaster in Bensberg wird zur gefährlichen Stolperfalle
Das neu verlegte Natursteinpflaster in der Schloßstraße in Bensberg wird zur gefährlichen Stolperfalle mit fatalen Folgen. Eine 89-jährige Bensbergerin ist über eine hochstehende Kante gestolpert und gestürzt. Dabei verletzte sie sich so schwer, dass sie jetzt ein Pflegefall ist. Tochter und Schwiegersohn nehmen die Stadt Bergisch Gladbach in emotionale Haftung: „Wir sind entsetzt. Die Bauausführung ist einfach nur mangelhaft.“
Kathi Lückerath kam vom Bäcker und war auf dem Weg nach Hause in ihre Wohnung am Schloss Bensberg. Etwa auf Höhe des Emilienbrunnens, gegenüber vom Haus 16a auf dem frisch verlegten und gerade als temporäre Fußgängerzone freigegebenen Straßenstück, ist es passiert. „Meine Mutter bemerkte die hochstehenden Kanten des Pflasters an den Übergängen zu den Regenablaufrinnen zu spät und fiel hin“, berichtet Tochter Birgit Meier sichtlich erschöpft und emotional aufgewühlt von den Sorgen, die sie sich um ihre Mutter macht.
In ihrem Brief an den Bürgermeister nehmen Birgit und Hans Georg Meier Frank Stein persönlich in die Verantwortung, die Sachlage zu klären. Eine Antwort haben sie noch nicht bekommen. Die Anfrage der Redaktion, ob die beauftragte Baufirma im Rahmen einer Gewährleistungspflicht die Schäden beseitigt oder alles so bleibt, wie es ist, beantwortet die Stadtverwaltung am Montag und Dienstag nicht. Der zuständige Fachbereich benötige für die Bearbeitung noch Zeit, teilt das Pressebüro mit.
Der Unfall ereignete sich bereits am 23. September. Die 89-Jährige knallte mit voller Wucht auf den Boden. Sie erlitt eine mehrfache Beckenfraktur, ein Oberschenkelbruch sowie erhebliche Blutergüsse. Viele Passanten und ein Ladenbesitzer seien ihr sofort zur Hilfe geeilt und hätten sich darüber empört, so erinnere sich Kathi Lückerath, dass schon öfters, vor allem ältere Menschen, über Unebenheiten des neuen Bodenbelags gestürzt seien.
„Fakt ist, meine Mutter kann nicht mehr laufen und ist jetzt ein Pflegefall“, sagt die Tochter, „Anfang November ist sie in einem Pflegeheim in Overath vollstationär aufgenommen worden.“ Bis dahin habe die Seniorin ihren Haushalt selbstständig geführt und sei sehr mobil gewesen: „Sie hat ihre täglichen ausgedehnten Spaziergänge durch Bensberg geliebt. Bewegung ist meiner Mutter sehr wichtig gewesen“, berichtet Birgit Meier.
Deshalb ist sie so entsetzt, als sie sich die Unfallstelle zusammen mit ihrem Mann ansieht: „Bezeichnen Sie als Bürgermeister diese Pflasterarbeiten im öffentlichen Raum als barrierefrei?“, hält das Ehepaar Frank Stein in ihrem Brief vor. Hans Georg Meier, als ehemaliger Mitarbeiter einer Lindlarer Firma, die einen Steinbruch betreibt, habe er einen fachkundigen Blick, ist sich sicher: „Hätte es eine vernünftige Bauaufsicht gegeben, wären diese Fehler bei der Verlegung der Steine nicht passiert.“
Zwei Zentimeter – vor Ort mit dem Zollstock gemessen – beträgt der Versprung von der Wasserablaufrinne zum scharfkantigen Bodenbelag. Nicht nur an dieser Stelle, wo Kathi Lückerath gefallen ist, auch an sehr vielen anderen Stellen ragen die Granitplatten zwei Zentimeter über das Straßenniveau hinaus. Dazwischen gibt es dann immer wieder Abschnitte, wo das Pflaster ohne Höhenunterschiede korrekt verlegt ist.
Zudem sind einige Platten lose, wackeln hin und her, wenn man darauf geht. An manchen Steinen sind Kanten abgebrochen. Teils gibt es große Fugenbreiten, die unzureichend verfüllt sind. All dies sind Fallstricke, die die Sicherheit der Passanten gefährden können.
Die Nachfrage beim Deutschen Naturwerkstein-Verband in Würzburg, mit welchen Toleranzmaßen Naturstein im öffentlichen Bereich verlegt werden darf, ergibt: Dies ist in einer DIN geregelt. Wie groß die Toleranz ist, sie liege in der Regel zwischen 10 und 20 Millimetern, hänge von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Größe der Platten sowie der Güteklasse bei der Verlegung, erläutert Daniel Kordmann, stellvertretender Geschäftsführer. Solche vereinbarten Details seien den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
„Meine Mutter hat ihr selbstständiges Leben verloren“, sagt Birgit Meier, „uns geht es darum, dass die Unebenheiten reguliert werden, damit keine anderen Menschen dieses Schicksal trifft.“