Eine mysteriöse Krankschreibung „wegen Rücken“ hat für eine junge Bäckereifachverkäuferin aus Bergisch Gladbach erhebliche Folgewirkungen.
UrkundenfälschungFalsche Krankschreibung bringt Gladbacherin vor Gericht
Es dürfte ihr eine Lehre fürs Leben sein, allein und ohne Verteidiger auf der Anklagebank des Bensberger Amtsgerichtes zu sitzen: Für eine 21-jährige angehende Bäckereifachverkäuferin aus Bergisch Gladbach wurde es nach einer womöglich gefälschten Krankmeldung ziemlich ungemütlich.
Denn ihr Chef hatte im Sommer vergangenen Jahres Verdacht geschöpft, war mit der bei ihm eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Arzt gegangen und hatte ihn darauf angesprochen. Und auch dem Bergisch Gladbacher Hausarzt kam die Sache aus gleich mehreren Gründen spanisch vor, und so saß Paula P. (Namen geändert) am Dienstag wegen Urkundenfälschung vor Jugendrichter Ertan Güven.
Angeklagte beteuert Unschuld
Dort beteuerte die junge Frau, deren Verteidiger erst am Vorabend seinen Auftritt im Prozess abgesagt hatte, zwar ihre Unschuld. Sie habe die Krankmeldung „wegen Rücken“ in der Arztpraxis abgeholt, eine Arzthelferin habe sie ihr ausgehändigt. Auf dem Bildschirm des Prozess-Protokollführers, der die Homepage der Arztpraxis aufgerufen hatte, identifizierte Paula P. die fragliche Mitarbeiterin sogar.
Dagegen war sich der Hausarzt als Zeuge in zwei Dingen sehr sicher: Erstens könne er für all seine Mitarbeiterinnen die Hand ins Feuer legen und für die konkret benannte sogar ganz besonders. Die Frau hätte ganz bestimmt nicht ohne sein Wissen eine Krankschreibung wegen Rückenschmerzen herausgegeben.
Und zweitens sei er sich auch sicher, dass die junge Frau an dem Tag nicht in seiner Praxis gewesen sei und er sie nicht krankgeschrieben habe: „Ich gewinne zwar nicht immer bei Memory, aber ich habe schon ein gutes Gedächtnis, was ich am Tag gemacht habe.“ Auch weiche das Papier, auf dem die Bescheinigung gedruckt gewesen sei, von der Norm ab.
Als vermeintliche Entlastungszeugin hatte Paula P. ihre Cousine Daniela D. mitgebracht. Die 27-Jährige arbeitet selbst als Arzthelferin in einer anderen Praxis und gab an, sie habe die erkrankte Cousine in der Mittagspause zu Paulas Arzt gefahren und dann draußen auf die Rückenkranke gewartet.
Hilfsbereite Cousine als Zeugin vor Gericht
Für die Frage nach der Urkundenfälschung brachte dies allerdings keinen grundlegenden Erkenntnisgewinn – allenfalls konnte der Beobachter spekulieren, ob denn vielleicht die in Sachen Krankschreibung von Berufs wegen fachkundige Cousine etwas zu dem gefälschten Attest beigetragen haben könnte …
Was nun tun? Einen zweifelsfreien Beweis, dass die bis dahin nicht vorbestrafte Paula P. ihre Krankmeldung selbst gefälscht hatte, um sich zwei freie Tage extra zu verschaffen, gab es nicht. Der Staatsanwalt schlug schließlich „153 II“ vor. Richter Güven schloss sich dem an und stellte das Strafverfahren gegen Paula P. ohne Auflagen ein. Der Angeklagten könne die Urkundenfälschung heute nicht nachgewiesen werden, sagte Güven in Richtung der jungen Frau, aber er hoffe doch sehr, dass sie ihre Lehren aus dem Verfahren ziehe.
Paula, die nach dem Ärger um die mysteriöse falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ihre Lehrstelle wechseln musste, nickte.