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GewaltAngsträume in Gladbacher Innenstadt – Ideen für mehr Sicherheit

Lesezeit 3 Minuten

Vor allem Frauen fühlen sich an einigen Orten in Bergisch Gladbach unsicher.

Bergisch Gladbach – Soll das Ortsrecht für die Stadtmitte, besonders für die Fußgängerzone, verändert, verschärft werden? Wie sieht es mit einer Videoüberwachung für den Konrad-Adenauer-Platz aus?

Beide Ideen stehen seit Dienstag, seit der Sitzung des Stadtrats, als Möglichkeiten in der öffentlichen Diskussion.

In seiner Haushaltsrede war Dr. Michael Metten, Fraktionsvorsitzender der CDU, ausführlich auf das Thema Sicherheit in der Stadtmitte zu sprechen gekommen. Darüber gebe es Diskussionsbedarf, stellte der Politiker fest. Die Verwaltung solle die Vorschläge seiner Fraktion zu Ortsrecht und Videoüberwachung in den nächsten Wochen prüfen. Was mit Mettens Aussage auch deutlich wurde: Denkverbote wird es keine geben. Das Thema Sicherheit ist virulenter denn je in der Kreisstadt.

Im August war nach einer tätlichen Auseinandersetzung in der Fußgängerzone ein Mann zu Tode gekommen, die juristische Aufarbeitung steht noch aus. Viele Bürger hatten sich danach beunruhigt gezeigt, am Tatort erinnerte über Wochen ein Blumenmeer an das tragische Geschehen.

Bergisch Gladbacher Bürger fühlten sich „zu bestimmten Zeiten“ beim Gang durch die Fußgängerzone unsicher, führte Metten aus, ohne die Bluttat zu erwähnen. Vor allem Frauen mieden den Bereich zu späteren Stunden.

Dass mit der Zustimmung zum Haushalts drei weitere Stellen für Stadtwächter eingerichtet würden, sei bereits ein wegweisendes Signal. Aber ob dies ausreiche, sei nicht klar. Die CDU werde sich einer weiteren Aufstockung bei den Stadtwächtern jedenfalls nicht verschließen, falls dies erforderlich sei.

In seiner Rede dachte Metten in eine überraschende Richtung weiter: Auch die Bemühungen um ein zweites S-Bahn-Gleis Richtung Köln würden durch die aktuelle Sicherheitsdebatte berührt. Sollten sich die Bürger, die durch die Fußgängerzone zum S-Bahnhof und Busbahnhof gingen, nicht mehr in die Innenstadt trauen, nutze auch der Gleisausbau nichts. Deshalb sei nun ein Gegensteuern umso wichtiger. Ähnlich wie Metten äußerte sich auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus W. Waldschmidt.

„Einige öffentliche Plätze werden als Angsträume wahrgenommen.“ Aber allein durch die Präsenz der Ordnungskräfte werde das Problem nicht gelöst, sondern nur in andere Stadtviertel verlagert. Gleichrangig müsse bei den Präventionsangeboten angesetzt werden, die Bereich Streetwork, Suchthilfe und Wohnungslosenhilfe analysiert werden. Waldschmidt forderte Verbesserungsmöglichkeiten und Konzepte, die „mit einer Finanzplanung“ versehen seien.

Verbotenes Verhalten

Im Ortsrecht der Stadt ist festgelegt, was auf Straßen und Plätzen erlaubt ist und was nicht. Verboten ist unter anderem aggressives Betteln mit unmittelbarem Einwirken auf Passanten durch In-den-Weg-stellen, Einsatz von Hunden oder anderen Tieren als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen.

Verboten sind auch Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum oder sonstigen Rauschmitteln (Verunreinigungen, Grölen, Belästigungen von Passanten oder Anliegern, Gefährdung durch herumliegen lassen oder zerschlagen von Flaschen, Spritzen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen). Auch verboten ist das „wiederkehrende Sammeln oder Lagern von Personengruppen“, von denen dann Störungen ausgehen, dazu zählen Verunreinigungen, Behinderungen oder Belästigungen (Anpöbeln) von Passanten oder Anliegern. Auch das Lärmen oder Wildpinkeln nicht gestattet.

„Ein Sicherheitskonzept, das nur auf Repression setzt, greift zu kurz.“ Auch Jörg Krell, Fraktionsvorsitzender FDP, forderte dazu auf, mehr zu tun für die öffentliche Sicherheit. Bei der Stadt geht Fachbereichsleiter Peter Widdenhöfer davon aus, dass die Stadtwächter künftig deutlich präsenter als bisher im Stadtbild der Fußgängerzone seien. Sie sollten auch besser erkennbar sein für die Bürger. Über einen Ausbau der Einsatzzeiten für die Ordnungskräfte werde in der Verwaltung ebenfalls gesprochen.