Kein Platz für BouleProjekt in Bergisch Gladbach scheitert an Urheberrecht
Bergisch Gladbach – Die Errichtung eines Boule-Platzes im Forumpark scheitert am Urheberrecht. Die Architekten des Wettbewerbssiegers der Regionale 2010 lehnen eine Umgestaltung der Anlage ab. Der Sozialausschuss gibt sich damit aber nicht zufrieden und beauftragt die Verwaltung, erneut mit dem Berliner Planungsbüro zu verhandeln. Die Idee, an zentraler Stelle einen Treffpunkt für Jung und Alt zu schaffen, geht auf einen Vorschlag des Seniorenbeirats zurück.
Ein leises Rumpeln, dann ein helles Klicken, gefolgt von Jubel. Eine Boule-Kugel hat eine gegnerische weggekickt und rollt zur Zielkugel. Gewonnen! Und es folgen Kommentare der Spieler und Zuschauer zu diesem guten Wurf. Und genau darum geht es dem Seniorenbeirat vor allem bei seinem Wunsch, in der Stadtmitte einen Boule-Platz anzulegen: um die Geselligkeit. „Aus vielen Städten kenne ich es, dass Boule-Plätze an zentralen Stellen angelegt sind. Dezentral macht das für ältere Menschen sonst auch gar keinen Sinn“, sagt Dr. Gabriele Rieband, neue Vorsitzende des Seniorenbeirats. Deshalb sei der Forumpark von der Lage her sehr gut geeignet für einen solchen Treffpunkt, bei dem es nicht nur um den Sport, sondern vor allem um eine gelebte Gemeinschaft gehe.
Keine Alternativen
Erreicht die Stadtverwaltung keine Einigung mit dem Planungsbüro sieht es schlecht aus für das Projekt. Denn in der Innenstadt steht laut Verwaltung aktuell keine andere Fläche zur Verfügung. Die beiden bestehenden Boule-Bahnen im Stadtgebiet im Stadtgarten Bensberg sowie An der Steinbreche in Refrath sind für Anwohner aus der Innenstadt keine Alternative: zu weit entfernt.
Starke Position von Architekten
Das Urheberrecht beschäftigt die Stadt an vielen Stellen. Ganz aktuell bei der Planung des neuen Stadthauses am S-Bahnhof. Dort hat das Architekturbüro Auer Weber einen Wettbewerb gewonnen. Aber nicht nur das: Das Architekturbüro ist auch Generalplaner. Änderungen am Entwurf sind nur mit Zustimmung des Büros möglich. Das kann im Zweifel soweit gehen, dass im Entwurf verwandte Materialien auch noch in 50 Jahren nur in Rücksprache mit dem Architekten geändert werden dürfen. Diese starke Position der Architekten ist einer der Hauptgründe für einen möglichen Ausstieg der Stadt aus der bisherigen Planungen: Man will nicht auf Gedeih und Verderben auf die Zustimmung von Auer und Weber angewiesen sein.
Ein anderes Beispiel für Urheberrecht ist die Gladbacher Fußgängerzone. Dort darf zum Beispiel keine Bank versetzt oder gegen eine Bank anderen Typs ausgetauscht werden, ohne den Architekten um Zustimmung zu bitten. (nie)
Der Urheberrechtsschutz des Architekten ist eine komplexe Rechtsmaterie. Verfassungsrechtlich in den Artikeln 2, 5 und 14 des Grundgesetzes verankert, dient es dem Schutz ideeller oder materieller Interessen eines Urhebers an seinem geistigen Werk. Dazu gehören auch Architektenleistungen. Im Fall der Boule-Bahn im Forumpark konkurriert also das Recht der Architekten an der Unverfälschtheit ihres Werkes mit dem Wunsch der Nutzer auf Veränderung. Wie Sabine Hellwig, Fachbereichsleiterin für Jugend und Soziales, in der Sitzung des Ausschusses berichtet, passt aus Sicht des Planungsbüros Sand nicht ins architektonische Konzept der Parkanlage.
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Lisa Klemt, Leiterin des Seniorenbüros, gefällt auch die Idee, dass der Boule-Platz organisatorisch an die Begegnungsstätte Mittendrin angebunden sein soll: „Das stärkt das bürgerschaftliche Engagement.“Ob das Projekt doch noch unkompliziert im Sinne der Nutzer entschieden wird, hängt nun vom guten Willen der Urheber ab.