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Missbrauchsfall Bergisch GladbachAnklage verlesen – Öffentlichkeit ausgeschlossen

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Der Angeklagte Jörg L. neben seinem Verteidiger Udo Klemt.

Bergisch Gladbach/Köln – Mit der Verlesung einer umfangreichen Anklage hat in Köln im zweiten Anlauf der Prozess gegen einen zentralen Verdächtigen im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 43-Jährigen am Montag unter anderem vor, immer wieder seine 2017 geborene Tochter sexuell missbraucht zu haben. Dabei habe er gezielt Zeiten ausgenutzt, in denen seine Ehefrau nicht zu Hause war. Den Großteil der Taten habe er mit seinem Smartphone dokumentiert, um das Material über diverse Online-Dienste an gleichgesinnte Chat-Partner zu verschicken.

Öffentlichkeit erstmal ausgeschlossen

Die Aussage eines zentralen Verdächtigen findet derweil vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine entsprechenden Entscheidung verkündete die Kammer am Montag, nachdem die Anklage in dem Prozess verlesen worden war. Journalisten mussten den Saal des Kölner Landgerichts verlassen. Den Antrag hatte die Nebenklägerin gestellt, die die Tochter des Angeklagten vertritt - sie will das Mädchen schützen, wenn die vorgeworfenen Taten im Detail erörtert werden. Auch die Aussage der Mutter soll später unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Der Deutsche ist für die Ermittler eine zentrale Figur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, der sich mittlerweile auf ganz Deutschland erstreckt. Mit Durchsuchungen bei dem Familienvater im Herbst 2019 war der ganze Fall ins Rollen gekommen. Polizisten fanden nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials - sie stießen auch auf digitale Kontakte zu anderen Männern. Mittlerweile werden Spuren in Foren, Gruppenchats und Messenger-Diensten zu Tausenden möglichen Verdächtigen verfolgt.

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Der Angeklagte soll bereits bei der Identifizierung seiner Chat-Partner geholfen haben. Nach Angaben des Gerichts ist zudem eine Einlassung im Prozess angekündigt. Der eigentliche Prozessbeginn in der Vorwoche hatte wegen eines Brandes im Gericht verschoben werden müssen. Um den formalen Anforderungen zu genügen, war die Sache vom Gericht nur kurz aufgerufen worden, um sie dann zu vertagen. (dpa)