Im vierten QuartalPlanungen für zweites S-Bahn-Gleis starten mit Bahnhof Gladbach
Bergisch Gladbach – Der nächste Schritt steht bevor: Ein erster Abschnitt im Planfeststellungsverfahren „Zweites S-Bahngleis Bergisch Gladbach und Bahnknoten Köln“ wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 beginnen. Das kündigt ein Bahnsprecher an.
Es wird der Abschnitt 2.2 sein: Er beginnt kurz vor dem Bahnübergang Tannenbergstraße (von Köln aus gesehen) und reicht bis zur Endhaltestelle der S11 in Bergisch Gladbach.
Neben dem zweigleisigen Ausbau plant die Bahn hier den Rückbau des Übergangs Tannenbergstraße, den Neubau von Mittel- und Außenbahnsteig und eine Gleiserweiterung, beides im Bahnhofsbereich von Bergisch Gladbach.
Ausbau in Duckterath
Drei weitere Planfeststellungsverfahren wird es geben, diese dann mit einem späteren Beginn. Abschnitt 2.1 reicht (so die Bahn) von Köln-Buchforst bis kurz hinter die Eisenbahnüberführung Buchholzstraße in Bergisch Gladbach (mit Aufweitung von drei Bahn-Überführungen, Erweiterung des Haltepunkts Duckterath um einen Außenbahnsteig und Erhöhung des vorhandenen Bahnsteigs), die Abschnitte 1.1 (Bereich Köln Hauptbahnhof) und 1.2 (unter anderem Neubau Haltepunkt Kalk-West) betreffen die Domstadt.
Nadelöhr vor Gladbach
Die Planfeststellung ist der abschließende Meilenstein: Ohne abgeschlossenes Verfahren kommt kein zweites S-Bahn-Gleis nach Bergisch Gladbach. Dieses Gleis soll auf rund drei Kilometern von Dellbrück in die Innenstadt führen und das bisherige Gleis-Nadelöhr auflösen. Gehofft wird auf das zweite Gleis seit Jahrzehnten, geplant wird seit Jahren.
Hunderte Seiten
Bei diesem letzten und wichtigsten Planungsschritt wird anhand aller Unterlagen die Planung „festgestellt“, und zwar vom Eisenbahnbundesamt. Nach Abschluss der Verfahrens besteht Baurecht. Hunderte Seiten an Dokumenten schickt die Bahn dafür an das Eisenbahnbundesamt.
Nun ist ein Planfeststellungsverfahren keine Kleinigkeit. Eher ist es eine komplexe Materie, mehrere Jahre können bis zum Abschluss ins Land gehen. Deshalb mache es Sinn, schon in einem ersten Teil mit dem Verfahren zu beginnen, betont ein Sprecher der Bahn.
Prüfung der Dokumente
Zunächst werden von der Behörde, dem Eisenbahnbundesamt, alle Dokumente auf Vollständigkeit geprüft. Dann kommt das Anhörungsverfahren, es ist das Herzstück. Vier Wochen lang werden die Unterlagen ausgelegt, öffentlich, und jedermann kann Kritik oder Einwände vornehmen. Die Kommunen können sich äußern, auch die Naturschutzvereine als Träger öffentlicher Belange. Es folgt eine Prüfung der Eingaben durch das Bundesamt und ein Erörterungstermin mit allen Akteure. Einwände werden abgewogen, ein Ausgleich der Interessen gesucht.
Durch das Thielenbrucher Moor
Das ist wichtig insbesondere für das Naturschutzgebiet Thielenbrucher Moor, das (auf Kölner Gebiet liegend) von den Gleisen durchquert wird. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann ein Baurecht für den jeweilige Abschnitt erteilt werden Es sei denn, ein Beteiligter ist nicht einverstanden mit der Abwägung der Behörde und legt Einspruch ein. Die Bahn-Planer hoffen, dass dies nicht der Fall sein wird.
Oft dauert es Jahre
Andernfalls könnten Verwaltungsjuristen viele Jahre mit dem Projekt zu tun haben. Der Gleisbau könnte sich dann erheblich verzögern. Auch ohne Gang vor die Gerichte dauere es oft Jahre bis eine Planfeststellung abgeschlossen ist, erklärt ein Bahnsprecher.
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Ohne eine Planfeststellung geht es bei Bahnprojekten übrigens nicht. Selbst bei der Auflösung eines Bahnübergangs in Engelskirchen an der Regionalbahnstrecke RB 25 ist das Eisenbahnbundesamt gefragt.