AboAbonnieren

AnsteckungsgefahrWie sich Rhein-Berg auf die Maul- und Klauenseuche vorbereitet

Lesezeit 3 Minuten
Ein Amtsarzt untersucht eine Kuh nach Anzeichen der Maul- und Klauenseuche.

Das rheinisch-bergische Kreisveterinäramt rät Haltern von Klauentieren, auf Bläschen und Aphten im Maulbereich, an den Klauen oder am Euter zu achten.

Die Maul- und Klauenseuche in Brandenburg bereitet auch Landwirten im Bergischen Sorgen – und handfeste wirtschaftliche Nachteile.

36 Jahre lang schien die Gefahr gebannt, war Deutschland frei von Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Tierseuche jedoch in einem Wasserbüffelbetrieb in Brandenburg aufgetreten ist, machen sich Landwirte und Veterinäre auch im Bergischen Sorgen – und bekommen erste wirtschaftliche Auswirkungen bereits zu spüren.

„Es sind ja umgehend Einschränkungen im Handel eingetreten, weil mehrere Länder nun keine Tiere und kein Fleisch mehr aus Deutschland einführen – auch wenn wir hier im Bergischen glücklicherweise gar keinen Fall haben“, sagt Kreislandwirt Peter Lautz. Er selbst hat einen Pferdehof in Bergisch Gladbach, dessen Vierbeiner sich nicht von der Maul- und Klauenseuche anstecken können. „Aber es gibt ja eine Menge Milchviehbetriebe im Bergischen“, sagt Lautz mit sorgenvollem Blick auf seine Landwirtskollegen. „Außerdem haben wir Schafe, Ziegen, Alpakas – jede Menge Paarhufer, die sich anstecken könnten.“

Wir sind in Sachen Maul- und Klauenseuche nun von Standby auf Habachtstellung gewechselt und entsprechend wachsam
Thomas Mönig, Leiter des Kreisveterinäramtes

Damit das nicht passiert, setzt auch Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig darauf, sämtliche Halter von Klauentieren nachdrücklich darauf hinzuweisen, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen, heißt: Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, damit das Virus nicht auf den Hof gelangen kann.

„Oberstes Gebot ist, dass keine Weiterverschleppung des Virus in andere Betriebe erfolgt“, so der Tiermediziner, der zugleich Vizepräsident der Tierärztekammer Nordrhein ist. Da die Seuche direkt von Tier zu Tier oder auch über die Luft übertragen werden könne, sollten beispielsweise direkte und indirekte Kontakte mit fremden Tieren verhindert werden und betriebsfremde Personen keinen Zugang zu den Betrieben bekommen, rät der Kreisveterinär. „Auch sollten die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Betrieben noch einmal überprüft und intensiviert werden.“

Auf einem Schild steht „Vorsicht Seuchengefahr! Betreten verboten!“

In Brandenburg sind bereits Betriebe gesperrt.

„Das Virus ist für Tiere hochansteckend, für Menschen aber ungefährlich“, erläutert der Fachmann. Die Veterinärämter in den Landkreisen sind durch den Ausbruch in Brandenburg alarmiert, sagt Kreissprecherin Nina Eckhardt auf Nachfrage dieser Zeitung.

„Es liegen Handbücher und Pläne bereits vor, die nun konsultiert werden. So werden die vorhandenen Materialien, zum Beispiel die Funktion der Desinfektionseinrichtungen, Desinfektions- und Tierarzneimittelvorräte oder persönliche Schutzausrüstung, erneut auf Funktionsfähigkeit geprüft und die Abläufe für den Fall einer Weiterverschleppung auch nach NRW nochmals überprüft“, so Eckardt.

Kreislandwirt Peter Lautz weiß, wie schnell das Virus auf einen Hof kommen kann: „Futter wird angeliefert, die Molkerei holt die Milch ab, der Tierarzt kommt – da muss man sehr aufpassen“, sagt der Bergisch Gladbacher.

Zugleich werden die Halter von Klauentieren auch vom rheinisch-bergischen Veterinäramt aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam im Blick zu halten und bei Bläschen und Aphten im Maulbereich, an den Klauen oder am Euter der Tiere sofort den Tierarzt zu verständigen.

In Brandenburg gelten seit dem Ausbruch strenge Regeln für landwirtschaftliche Betriebe

„Oberstes Gebot ist, für den Fall des Ausbruchs der MKS in NRW möglichst frühzeitig alle Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen zu können, damit einer Weiterverschleppung in andere Betriebe möglichst frühzeitig ein Riegel vorgeschoben werden kann“, sagt Kreissprecherin Eckardt und ergänzt: „Da wir in Nordrhein-Westfalen keinen MKS-Ausbruch haben, sind alle Maßnahmen präventiv.“

In Brandenburg, wo der erste MKS-Fall seit 36 Jahren in Deutschland Anfang Januar diagnostiziert wurde, sind nach den tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union ebenso wie im Nachbarbundesland Berlin umgehend strenge Regelungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel ein absolutes Transportverbot für Klauentiere, erlassen worden.

Die Europäische Union hat die Einrichtung von Schutzzonen mit einem Radius von drei Kilometern sowie von Überwachungszonen mit zehn Kilometern Radius um einen aufgetretenen MKS-Fall vorgesehen. „Nach dem nationalen Recht werden diese auch als Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete bezeichnet“, erläutert Kreissprecherin Nina Eckardt. Für die betroffenen Tierhaltungen in diesen Zonen gelte erst einmal, dass keine Tiere für einen bestimmten Zeitraum aufgenommen oder entfernt werden dürfen. Auch müssten die Tiere in diesen Zonen untersucht werden.