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VerkaufsoffenAn diesen elf Sonntagen können Sie in Bergisch Gladbach einkaufen

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Innenstadt Bergisch Gladbach

Innenstadt von Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach – Eine breite politische Mehrheit stimmte für die von der Verwaltung und den Händlern vorgeschlagene Liste mit verkaufsoffenen Sonntagen. So sind für den Ortsteil Bensberg vier verkaufsoffene Sonntage, für den Ortsteil Stadtmitte vier, für Refrath, Paffrath und Schildgen jeweils ein Sonntag vorgesehen.

Die Liste der verkaufsoffenen Sonntage:

In den Ortsteilen:

Stadtmitte: 29. April (Frühlingsfest), 9. September (Stadt- und Kulturfest), 4. November (Martinsmarkt), 16. Dezember (Weihnachtsmarkt)

Bensberg: 29. April (Frühlingsfest), 17. Juni (Schlossstadtfest), 23. September (Herbstfest), 4. November (Martinsmarkt)

Refrath: 13. Mai (Kirschblütenfest)

Paffrath: 8. Juli (Dorffest)

Schildgen: 1. Juli (Schützenfest)

Wortführer von weiteren Einschränkungen war die SPD, die eine immer weitergehende Kommerzialisierung von Festen und Feiertagen beklagte. Insbesondere CDU und FDP verteidigten die Verwaltungsvorlage. Schließlich müsste die Position des stationären Handels im Wettbewerb mit dem Internet gestärkt werden. Die FDP erinnerte an ihre Grundsatzposition, möglichst viele Sonntage für den Verkauf zu öffnen.

Verkaufsoffene Sonntage helfen nicht wirklich gegen Online-Konkurrenz

Redner von verschiedenen Fraktionen betonten allerdings auch, dass dem stationären Händler mit einigen freien Sonntagen im Kampf gegen das Internet nicht wirklich geholfen werde. Redner der Grünen erinnerten daran, dass es sich bei dem jetzt vorliegendem Landesgesetz um einen Kompromiss handele, dem lange Verhandlungen und Abwägungen in der Rot-Grünen Koalition vorausgegangen seien.

Bürgermeister Lutz Urbach wies darauf hin, dass aktuell die schwarz-gelbe Landesregierung an einer Novellierung des Gesetzes arbeitete. „Wir wissen, dass da etwas Neues geplant ist, wissen aber noch nichts Konkretes.“ Bis dieses neue Gesetz vorliege – das den Sonntagshandel wohl weiter liberalisieren wird – sollte man mit der vorgeschlagenen Liste arbeiten. Eine Mehrheit im Rat folgte ihm. (nie)