Vor GerichtBergisch Gladbacher soll beim Babysitten missbraucht haben
- Auf die Spur gekommen waren die Ermittler Thomas L., nachdem sie bei einem anderen Mann Bilddateien und Chatkontakte gefunden hatten.
- Mehr als 20 000 kinderpornografische Bilddateien sowie über 3000 entsprechende Video-Dateien hatten die Beamten sichergestellt.
- Und es gibt noch mehr Opfer.
Bergisch Gladbach – Auf das sechsjährige Mädchen aus dem familiären Umfeld sollte Thomas L. (Namen geändert) aufpassen. Doch dabei soll es nicht geblieben sein. Viermal soll der mittlerweile 33-jährige Bergisch Gladbacher das Kind sexuell missbraucht haben.
Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Und das sind nicht die einzigen Tatvorwürfe, die sich in der jetzt erhobenen Anklage gegen den Bergisch Gladbacher wiederfinden, der seit seiner Festnahme im vergangenen November in Untersuchungshaft sitzt.
Teil eines bundesweiten Pädophilennetzwerks enttarnt
Auf die Spur gekommen waren die Ermittler Thomas L., nachdem sie im Oktober bei einem weiteren, damals 42-jährigen Bergisch Gladbacher große Mengen kinderpornografischer Bilddateien sowie Chatkontakte gefunden und so die ersten Beteiligten eines bundesweiten Pädophilennetzwerks enttarnt hatten.
Zwar gingen die Straftaten, die dem 42-jährigen zur Last gelegt würden, weit über das hinaus, was die Anklage dem 32-Jährigen vorwerfe, so der Sprecher und Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Professor Jan Orth, auf Anfrage dieser Zeitung.
Es gibt noch weitere Opfer
Gleichwohl gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass auch er in fünf Fällen Kinder in den Jahren 2017 bis 2019 sexuell missbraucht habe. Neben dem sechsjährigen Mädchen soll ein zweijähriger Junge aus dem Umfeld des 32-Jährigen zu den Opfern zählen.
Zu zwei weiteren Mädchen soll der Mann via Internet-Dienst Instagram Kontakt aufgenommen haben. Den beiden Elfjährigen gegenüber habe er sich offenbar als 16-Jähriger ausgegeben und sie aufgefordert sich auszuziehen und sich selbst intim zu berühren, so Orth. Auch er soll den Kindern intime Bilder von sich gesendet haben.
Juristisch gilt der Vorwurf als „bandenmäßiges Verbreiten“ von Kinderpornografie
Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Thomas L. in mindestens 18 Fällen kinderpornografisches Material in einen Gruppenchat des Schweizer Internet-Dienstes Threema heraufgeladen hat. Juristisch gilt das als „bandenmäßiges Verbreiten“ von Kinderpornografie.
Mehr als 20 000 kinderpornografische Bilddateien sowie über 3000 entsprechende Video-Dateien hatten die Ermittler bei dem 32-Jährigen sichergestellt. Auch der verbotene Besitz dieses Materials findet sich in der Anklageschrift wieder.
Männer kannten sich über eine Chatgruppe
Ob Thomas L. Kontakt zu dem 42-jährigen Bergisch Gladbacher hatte, durch den die Ermittler dem Pädophilennetzwerk auf die Spur gekommen waren? „Die beiden kannten sich aus einer Chatgruppe“, sagt Landgerichtssprecher Ja Orth. „Es gibt aber bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass sie sich getroffen hätten.“
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Wie berichtet soll sich der 42-Jährige mehrfach mit anderen Tatverdächtigen aus dem Pädophilennetzwerk persönlich getroffen haben, um gemeinsam Kinder zu missbrauchen, darunter auch die eigenen. Über die Zulassung der Anklage gegen den 32-jährigen Thomas L. hat nun die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Köln zu entscheiden.