Wer einen Kamin besitzt kann es sich gemütlich machen - ungemütlich wird es, wenn die richtige Bescheinigung fehlt.
Abgelaufene FristenWarum auch in Rhein-Berg Schornsteinfeger besonders gefordert sind

Feine Sache, so ein Kamin – aber darf er auch zukünftig betrieben werden?
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Das Bundesimmissionsschutzgesetz kann auch abgekürzt gesprochen werden: Bimschg. Wenn das ‚g‘ am Ende nicht wäre, klappte die Aussprache noch besser, ohne Holperer. Das Bimschg ist so etwas wie der Schrecken der Kaminbesitzer. In Deutschland wird die Zahl der Kamine auf elf Millionen geschätzt. Wie viele es genau sind, das weiß so richtig niemand. Auch für Rhein-Berg gibt es keine exakten Zahlen.
Es kursiert die Zahl von rund drei Millionen Kaminen bundesweit, die stillgelegt werden müssten. Wenn man sich umhört in seinem Freundes- und Bekanntenkreis, dann zieht das Bimschg schon weite Kreise. Befürchtet wird - jedenfalls von vielen Kaminbesitzern - das Ende der heimeligen Feuerstätte, denn was da aus dem Kamin aufsteigt, ist kein Wasserdampf, sondern eine ziemlich giftige Mischung.
Die Schornsteinfeger in Rhein-Berg, es gibt hier 27 Kehrbezirke, verweisen für genaue Auskünfte gerne auf Paul Giebeler von der Kölner Schornsteinfegerinnung. Giebeler hat seinen Kehrbezirk derzeit im Oberbergischen, war aber auch jahrelang in Bergisch Gladbach unterwegs. „Da gibt es ja viele Feuerstellen, die werden nur Weihnachten und Ostern in Betrieb genommen.“ Giebeler wird im Augenblick auch im Radio und Fernsehen gerne zitiert. Giebeler: „Ich sage mal so: Es gibt da offensichtlich viel Erklärungsbedarf."
Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1974
Das Bimschg erblickte 1974 das Licht der Welt. Es sollte als Vereinfachung in allen Ländern den Immissionsschutz bundeseinheitlich regeln. Dahinter standen auch Vorgaben der EU. Programme wie „Blauer Himmel über dem Ruhrgebiet“ wurden aufgelegt. Für privat betriebene Hauskamine interessiert sich niemand. Das änderte sich am 1. Januar 2010. Da kam zu dem Bimschg noch das Bimschv - das ‚v‘ steht für Verordnung, ist auch nicht besser aussprechen und vereinfachte die Sache nicht.
Die Bimschv definiert die Grenzwerte von Feinstaub- und CO₂-Emissionen für Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen. Erfüllt ein Kaminofen diese Vorgaben nicht, muss er innerhalb von Übergangsfristen nachgerüstet oder durch ein neueres, energieeffizienteres Modell ausgetauscht werden. Das klingt einfach. Schornsteinfeger Giebeler: „Ist es aber nicht.“
Denn mit der Verordnung aus dem Jahr 2010 wurden eine Reihe von Übergangsfristen gesetzt. Die letzte lief am 31. Dezember 2024 aus. Deshalb jetzt die Aufregung.
Wer setzt denn die Rechtslage in der Praxis durch?
Fakt ist, dass jeder Kamin- oder Kaminofenbesitzer bei der vorgeschriebenen Feuerstättenschau (zweimal innerhalb von sieben Jahren) von seinem Schornsteinfeger auf die Gesetzeslage hingewiesen wurde. Aber schon damals klang alles auf den ersten Blick eindeutig, beim zweiten allerdings wurde es dann holprig - eben Bimschg. Welche Kamine müssen denn stillgelegt werden? Wer setzt denn die Rechtslage in der Praxis durch? Welche Folgen hat der Weiterbetrieb?
Ein Schornsteinfeger aus Rhein-Berg, der namentlich nicht genannt werden will, erklärt die Situation so: „Ich habe alle meine Kunden auf die Gesetzeslage aufmerksam gemacht und mich dann nicht mehr gekümmert - genauso wenig wie der Kunde.“ Das war vor über zehn Jahren.
Nur in der Theorie sind die Fragen einfach zu beantworten
Schornsteinfeger Giebeler hält es möglich, wenn nicht gar für sehr wahrscheinlich, dass sich viele seiner Kollegen bei der Beratung „zurückgehalten“ haben. Denn die Nachweispflicht liegt eindeutig beim Betreiber und nicht beim Schornsteinfeger. Und zehn Jahre Übergangsfrist ist eine lange Zeit. Da vergisst man doch gerne etwas. Aber jetzt kommt der Schornsteinfeger ins Haus und fragt schlicht: „Wo ist denn der Beleg dafür, dass ihr Kamin die Richtwerte einhält?“
In der Theorie eine einfach zu beantwortende Frage, denn es gibt die HKI-Liste, herausgegeben vom Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik. Wenn dort der Kamin nicht auftaucht, dann ist er stillzulegen? Alle Übergangsfristen sind ja verstrichen. Ist es wirklich so?

Schornsteinfeger Paul Giebeler setzt auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden.
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Nein, so ist es nicht, denn die HKI-Liste ist nicht vollständig - und entscheidend sind die Messwerte: 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub dürfen nicht überschritten werden. Solch eine Bescheinigung muss dem Schornsteinfeger vorgelegt werden. Giebeler ist sicher, dass durch Rücksprache mit dem Hersteller viele Bescheinigungen erstellen lassen. „Ich gehe davon aus, dass die Zahl der aufgrund der Bimschv stillzulegenden Kaminöfen in Nordrhein-Westfalen auf unter 60 000 liegt.“ Eine überschaubare Zahl.
Giebeler setzt auf die Zusammenarbeit von Schornsteinfeger und Kaminbesitzer. „Das ganze Verfahren überfordert den Laien doch. Ich denke, da sind wir als Fachleute und als Dienstleister für unsere Kunden gefordert.“ Und er hat auch nicht die Hoffnung aufgegeben, dass der Gesetzgeber noch einmal an der Bimschv arbeitet. Wenn zum Beispiel alle Kamine, die brandschutztechnisch einwandfrei sind, als „Notfeuerstätten“ weiter betrieben werden können. Es wäre eine elegante Lösung, für all die Kamine, die an wenigen Tagen im Jahr hauptsächlich zur Dekoration angeschmissen werden. In Bayern gibt es so etwas schon.
Zwar sind inzwischen alle Übergangsfristen der Bimschv abgelaufen. Aber die Schornsteinfeger haben keine Anweisung oder Handhabe, was zu tun ist. In der Theorie werden sie in Zukunft vom Gesetzgeber aufgefordert werden, Kamine ohne Bescheinigung dem Kreis zu melden. Dort wird ein Bußgeld verhängt. Noch einmal Giebeler: „Im Augenblick ist das, als wenn es zwar eine rote Ampel gibt, aber niemand kontrolliert, ob auch wirklich gehalten wird.“ Das ganze Verfahren sei eben sehr holprig. Eben Bimschg.