Wasserschutzzonen in Bergisch GladbachNur zehn Prozent haben bislang Dichtheitsprüfung vorgelegt
Bergisch Gladbach – Nur etwa zehn Prozent der Hauseigentümer innerhalb von Wasserschutzgebieten haben die gesetzlich geforderte Dichtheitsprüfung vorgelegt. Pressesprecher Martin Rölen erklärte auf Anfrage: „Das ist natürlich sehr enttäuschend, aber nach dem ganzen Hin und Her gibt es offenbar eine große Verunsicherung.“ Bis Ende 2015 hätten alle Eigentümer eines Hauses in einer Wasserschutzzone und das vor 1965 erbaut wurde, die Prüfbescheinigung vorlegen müssen.
Zwar droht eine Strafzahlung bis zu 50 000 Euro, aber in Bergisch Gladbach müssen die Schwänzer sich keine allzu großen Sorgen machen. Denn eine systematische Überprüfung ist nicht geplant. Die Stadt werde, so erklärte es Rölen, keine eigenen Ermittlungen anstellen, wer seinen Kanal noch nicht überprüft habe. „Es wird von uns derzeit gesetzlich nicht verlangt, aktiv eine Nachprüfung zu betreiben.“
Ursprünglich mussten alle die Prüfung machen
Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte das Land alle Hauseigentümer zu einer Überprüfung der Kanaldichtheit aufgefordert. Unterschiede gab es lediglich bei den Fristen. Der Landtag hob am 27. Februar das Landesabwassergesetz auf. Laut der neuen Verordnung sind die Prüfungen nur noch bei Grundstücken in einer Wasserschutzzone nötig. Für Häuser in den Schutzgebieten, die nach 1965 gebaut wurden, müssen die Prüfungen erst bis Ende 2020 erfolgen.
In Bergisch Gladbach war das Landesabwassergesetz besonders heftig umstritten, denn weite Teile von Refrath befinden sich im Wasserschutzgebiet. Zuerst drängte die Verwaltung auf die Einhaltung der Verordnung. Immer mit der Begründung, dass es um den Schutz der Ressource Wasser gehe. Außerdem dürfe es nicht sein, dass diejenigen, die schon eine Überprüfung durchgeführt und auch bezahlt hätten, benachteiligt würden. Eine Mehrheit in der Politik lehnte diesen Kurs als „übertrieben“ ab. Eine Position, die sich auf Landesebene durchsetze: Das Land knickte nach massiven Bürgerprotesten ein.
Ein Blick über die Stadtgrenze nach Köln zeigt, dass das Problem weit verbreitet ist. So gibt es auch in Köln etliche Hauseigentümer, die die gesetzlich verpflichtete Prüfung nicht vorgenommen haben. Erst für etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Häuser liegen dort die Prüfberichte vor. Das sind deutlich mehr als in Bergisch Gladbach. Und noch ein Unterschied: In Köln kündigt die Verwaltung an, Ende Februar alle untätig gebliebenen Eigentümer anzuschreiben.