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Nachbarin klagtBau neuer Wohnungen in Bergisch Gladbach liegt auf Eis

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Das Grundstück der Siedlungsgesellschaft liegt brach.

Bergisch Gladbach – Ein Wohnhaus mit 20 Wohnungen möchte die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft in Bergisch Gladbach an der Hauptstraße bauen. Dafür ist vor mehr als zwei Jahren das Gebäude des ehemaligen Arbeitsamtes abgebrochen worden. Die Baufläche ist längst vorbereitet.

Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Baugenehmigung erteilt. Dagegen hat eine Anwohnerin vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt – deshalb tut sich dort erst einmal nichts.

6,5 Millionen Euro Investition

Guter Dinge war Sabine Merschjohann noch Mitte des Jahres 2020. Der spektakuläre Abbruch des alten Arbeitsamtes war glatt über die Bühne gegangen. Da zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen ist, wie sich die Pandemie weiter auf die Bauwirtschaft auswirkt, bleibt die Geschäftsführerin der Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft (RBS) in Bergisch Gladbach vorsichtig optimistisch mit dem Baubeginn an der Hauptstraße 310. „Damit rechnen wir frühestens Ende des Jahres, angesichts der aktuellen Umstände wohl eher Anfang 2021“, sagte sie damals.

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Farbig dargestellt ist der Entwurf für das Wohnhaus mit 20 Wohnungen.

6,5 Millionen Euro plant die RBS bisher an Gesamtkosten für das neue Wohnhaus ein. Auf fünf Geschossen sind unterschiedlich große Wohnungen vorgesehen mit einem bis zu vier Zimmern, Balkon oder Terrasse nach hinten raus ins Grüne. 1250 Quadratmeter neue Wohnfläche werde geschaffen, bezahlbar für Menschen mit niedrigem Einkommen, dazu 20 Parkplätze für Fahrzeuge in einer Tiefgarage, so das Konzept.

Stadt hat Bauprojekt genehmigt

Mit der Planung und der Optik des Neubaus befasst sich Mitte 2021 der Gestaltungsbeirat der Stadt. Er gibt grünes Licht, woraufhin die Verwaltung das Bauvorhaben genehmigt. Sehr zum Ärger der Anwohnerin Friederike Naroska. Sie ist mit der Gestaltung des Wohnhauses nicht einverstanden, nennt es einen „städtebaulich unverträglichen Klotz“.

„Es soll eine 40 Meter breite und rund 16 Meter hohe Front entstehen. Das widerspricht dem Klima- und Lärmschutzkonzept“, begründet sie ihre Kritik. Sie reicht im September 2021 Klage gegen die erteilte Baugenehmigung der Stadt ein.

Klägerin fordert luftige Planung

„Ich bin nicht grundsätzlich gegen den Wohnungsbau. Aber es war vorher luftiger und die Planung ist einfach zu eng“, sagt die Anwohnerin. Ihr denkmalgeschütztes Haus steht direkt gegenüber auf der anderen Seite der Hauptstraße. Das möchte sie bei der Gestaltung des Neubaus berücksichtigt haben und darauf habe der Beirat nicht geachtet. „Das Gericht soll neu auf die Planung gucken“, erklärt Friederike Naroska das Ziel ihrer Klage.

Dass die RBS keinen unattraktiven „Klotz“ bauen will, darüber sind sich Stadtverwaltung und Gestaltungsbeirat einig. „Das Vorhaben liegt im innerstädtischen Siedlungsraum einer Großstadt mit verdichteter Bebauung. Auch unter diesem Aspekt darf der städtebauliche und gestalterische Ansatz der Planung daher als gut gelungen angesehen werden“, betont der Gladbacher Baudezernent Ragnar Migenda.

Zum Schriftwechsel zwischen Stadtverwaltung und der Klägerin teilt Migenda mit: „Es wurde ihr erläutert, dass ein Gestaltungsbeirat, so auch in Bergisch Gladbach, zwar wichtige Hinweise zur städtebaulich harmonischen Ausgestaltung eines Bauwerks geben könne. Am Ende aber ist das vor Ort geltende Bau- und Planungsrecht maßgebend, unter anderem für Art und Ausmaß der Bebauung.“ Auch betont der Beigeordnete, wie dringend die Stadt öffentlich geförderten Wohnraum benötige. „Die RBS engagiert sich in unserer Stadt in hohem Maße und geht dabei dankenswerterweise immer wieder neue Projekte an, was notwendig und gewünscht ist“, sagt Migenda.

Bei Kritik nach Lösungen gesucht

"Die Klage hat uns wirklich überrascht“, erklärt Sabine Merschjohann. Die RBS hatte für das Bauprojekt alles vorbereitet und wollte die Ausschreibung starten. Wegen des Klageverfahrens liege nun alles auf Eis. Bisher habe die Siedlungsgesellschaft mit niemandem in der unmittelbaren Nachbarschaft ihrer Neubauten Ärger gehabt. „Und wenn jemand unzufrieden war oder Wünsche hatte, haben wir immer eine Lösung gefunden, wie beispielsweise ein Sonderwegerecht oder Bepflanzungen“, erläutert die Geschäftsführerin.

Auch mit der Kritik der Klägerin habe sich die RBS befasst. Denn im juristischen Verfahren hat das Kölner Verwaltungsgericht die RBS beigeladen. Merschjohann: „Wir haben jedes Detail zum Bauvorhaben mit dem Gericht ausgetauscht.“ Einen Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

20 Wohnungen werden vorerst nicht gebaut. „Es ist ein großes Haus, das wir realisieren wollen, sicher. Aber es passt sich an die Bebauung der Umgebung an“, sagt die Geschäftsführerin. Und der Gestaltungsbeirat bestätigt sie: Er lobt „das gut reflektierte Konzept und die nachvollziehbare, überzeugende gute Herleitung“ des Entwurfs.