AboAbonnieren

Fristen, Kündigungen, PreiseDie wichtigsten Antworten zum Grünwelt-Aus

Lesezeit 2 Minuten
Gas Symbolbild 141221

Zwei Gasflammen brennen auf einem Küchenherd. (Symbolbild)

Rhein-Berg – Kunden, die bisher ihr Gas über den Energieversorger Grünwelt bezogen haben, müssen sich neu orientieren. Das Unternehmen Grünwelt hat Anfang Dezember bundesweit die Belieferung mit Gas eingestellt. Die betroffenen Verbraucher sind automatisch vom lokalen Grundversorger in einem Ersatzversorgungstarif übernommen worden und werden seitdem mit Gas beliefert. Die regionalen Anbieter sind in der Stadt Overath das Unternehmen Agger Energie, in Rösrath die Rhein Energie AG, in den übrigen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises die Belkaw, Tochter der Rhein Energie.Der Markt der Gasanbieter ist groß. Die monatlichen Abschlagspreise der Unternehmen sind unterschiedlich. Wie betroffene Verbraucher nun mit der neuen Situation umgehen können, dazu hat Eugen Ott, Sprecher der Rhein-Energie AG in Köln, einige Fragen beantwortet:

Grünwelt-Kunden werden nun automatisch mit Gas vom zuständigen Grundversorger beliefert. In welchem Zeitraum können sie das Energieunternehmen wieder verlassen?

Ott: Ab sofort nach Mitteilung über die Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Danach erhält der Kunde von uns ein Angebot über die Versorgung in der Grundversorgung.

Ist eine förmliche Kündigung notwendig?

Nein, das wird nicht verlangt.

Sind Fristen zu beachten?

Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Das könnte Sie auch interessieren:

Durch preisgünstige Anbieter können Verbraucher ihre Energiekosten deutlich senken. Wie erklären Sie diese Preisunterschiede?

Billiganbieter kaufen fast immer nur begrenzte Mengen auf Spotmärkten ein, das kann gut gehen, wenn die Preise niedrig sind. Aktuell sieht man die Kehrseite der Medaille: Fast alle Grundversorger sind günstiger, weil diese stets langfristig beschaffen und die aktuellen Preissprünge (noch) ausbügeln können.

Billiganbieter dürfen Kunden ablehnen oder herauswerfen. Wir als Grundversorger haben eine allgemeine Versorgungspflicht und müssen Vorkehrungen treffen, dass wir Kunden immer versorgen können.

Deswegen gehören Stadtwerke und Grundversorger nie zu den günstigsten Anbietern. Dafür sind die Unternehmen aber sicher.

Warum sollte der Kunde bei Ihnen bleiben und einen teureren Vertrag abschließen?

Wie gesagt, Grundversorger sind sicher. Außerdem gehören Stadtwerke vor Ort in der Regel den jeweiligen Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist bei Belkaw und Rhein Energie der Fall. Das Geld bleibt also in der Region, Gewinne kommen dem Gemeinwohl vor Ort zugute.