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Ex-LandratNorbert Mörs hat Buch zum Kommunalwahlgesetz mitverfasst

Lesezeit 5 Minuten

Das Gesetz zur Kommunalwahl in NRW hat Rhein-Bergs Landrat a.D. Norbert Mörs für ein neues juristisches Standardwerk mit einem Mitautor kommentiert.

Bergisch Gladbach – Wie berechnet sich die Zahl der Sitze einzelner Parteien im Stadtrat oder Kreistag? Was passiert bei Stimmengleichheit in einem Wahlkreis? Und warum wurde die bereits abgeschaffte Stichwahl doch wieder eingeführt?

Wenn sich einer mit den rechtlichen Kniffen und Details der Kommunalwahl am nächsten Wochenende auskennt, dann ist es Norbert Mörs. Denn gemeinsam mit dem stellvertretenden Landeswahlleiter, Ministerialrat Markus Tiedtke, hat der Jurist und ehemalige Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises einen juristischen Kommentar zum Kommunalwahlgesetz NRW verfasst – ein neues Standardwerk für sämtliche Wahlämter, Parteien, Wählergruppen, und juristische Fakultäten der Hochschulen im Land.

Landrat im Rhein-Bergischen Kreis

Wie er dazu kam? „Reiner Zufall“, sagt Mörs, der heute als Dozent an der Hochschule für Polizei und Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln tätig ist. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen habe er damals bei der Bezirksregierung gearbeitet und zu ein paar Kollegen immer noch Kontakt gehalten. Einer davon ist Johannes Winkel, der bis Ende Mai Abteilungsleiter im NRW-Innenministerium war und auch verantwortlich für die juristische Publikation „Praxis der Gemeindeverwaltung“.

So sei er angesprochen worden, ob er das Buch gemeinsam mit dem stellvertretenden Landeswahlleiter verfassen wolle. Mit ihm habe er sich gut ergänzt, stellte Mörs rasch fest. Schließlich kannte er als früherer Oberkreisdirektor (1997 bis 1999) und Landrat (1999 bis 2004) des Rheinisch-Bergischen Kreises Wahlen in der Praxis aus dem Effeff. „Meine letzte Amtshandlung als Landrat war damals noch die Leitung des Wahlausschusses nach der Stichwahl, in der Rolf Menzel zum Landrat gewählt worden ist“, erinnert sich der 64-jährige Landrat a.D., der danach damals zur West LB wechselte und heute mit seiner Frau wieder in Refrath lebt.

Alle fünf Jahre neue Version

Während er sonst in der Regel dafür sorgt, dass seine Studenten büffeln, studierte der Dozent nun selbst Rechtsprechungsdatenbanken und die einschlägige Rechtsprechung zum Wahlrecht, auch in anderen Bundesländern wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Zwar hatte Mörs schon einmal einige Abschnitte eines juristischen Werks zur Kreisordnung NRW verfasst – „aber – wie hier – dann nachher ein Buch zu haben, auf dem auch der eigene Name steht, ist schon sehr schön“, beschreibt Mörs den Reiz des aktuellen Buch-Projekts, das im zur C.H. Beck-Verlagsgruppe gehörenden Kommunal- und Schulbuchverlag in Wiesbaden erschienen ist.

Alle fünf Jahre soll es in einer überarbeiteten Neuauflage herausgebracht werden und zudem in der Loseblattsammlung „Praxis der Gemeindeverwaltung“ jährlich aktualisiert werden, da sich in der Regel bis zur nächsten Wahl immer einiges ändert.

Noch Kurzfristige Änderungen vorgenommen

Wie grundsätzlich und kurzfristig solche Änderungen erfolgen, hat Norbert Mörs leidlich erfahren müssen, als zunächst vier Tage vor Weihnachten der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW die zuvor politisch beschlossene Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen für nichtig erklärte.

Interview

Herr Mörs, das Buch, das Sie mit verfasst haben, ist keine gewöhnliche Lektüre. An wen richtet es sich?

Norbert Mörs: (lächelt) Ja, ich habe auch schon auf der Spiegel-Bestseller-Liste nachgeschaut, da stand es nicht drauf. Nein, Spaß beiseite, so ein juristischer Kommentar richtet sich als Handbuch natürlich vor allem an die, die mit der Organisation und Durchführung der Kommunalwahl zu tun haben: Die Wahlämter, Parteien und Wählergruppen, aber natürlich auch an Juristen und Studierende an Hochschulen.

Was war das schwierigste Thema?

Der Paragraf 33 des Kommunalwahlgesetzes. Da geht es um die Wahl aus der Reserveliste. Ich darf mal zitieren: „Haben Parteien und Wählergruppen mehr Sitze in den Wahlbezirken errungen, als ihnen nach Absatz 2 zustehen, wird die Ausgangszahl um so viele Sitze erhöht, wie notwendig sind, um bei erneuter Berechnung nach Absatz 2 mit den Stimmenzahlen der Parteien und Wählergruppen, denen nach Absatz 2 mindestens ein Sitz zusteht, unter Berücksichtigung der erzielten Mehrsitze eine Sitzverteilung nach dem Verhältnis dieser Stimmenzahlen zu erreichen.“ (grinst) Da brauch man dann wirklich einen Kommentar, damit man das versteht.

Das war ja dann Ihr Job. Wie erklärt man das dann allgemeinverständlich?

Ich habe immer auch Beispiele aus der Praxis genommen und das an konkreten Fällen durchgerechnet. Da kam mir natürlich die Erfahrung aus der Zeit als Landrat zu Gute. Und das hat auch richtig Spaß gemacht.

Was wird aus Ihrer Sicht die größte Herausforderung der Kommunalwahl am nächsten Wochenende werden?

Das dürfte die Wahldurchführung und die Stimmauszählung unter den Corona-Schutzbedingungen werden. Aber wenn man sich da genau an das hält, was der der Landeswahlleiter vorgibt, dann wird auch das klappen – oder man nutzt einfach noch rasch die Briefwahl.

Als dann auch noch bedingt durch die Corona-Einschränkungen, die insbesondere kleinere Parteien und Wählergruppen hart trafen, eine nach der anderen Klage gegen das Kommunalwahlgesetz und den Wahltermin bei den Gerichten einging, kam Norbert Mörs ins Grübeln. Lange sei er sich nicht sicher gewesen, ob die Kommunalwahl am 13. September stattfinden könne, sagt er. Doch der Gesetzgeber habe schnell gehandelt. „Die letzten Änderungen haben wir noch Anfang Juni eingearbeitet, in der Korrekturphase des schon fertig gesetzten Buchs“, erinnert sich der Autor.

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Auch nach seinem Abschied als Landrat hat Mörs das politische Geschehen in seiner Wahlheimat mit großen Interesse verfolgt. Nicht nur juristisch rückt er die Kommunalpolitik in den Fokus: „Das hier ist doch die Brutstätte der Demokratie vor Ort“, sagt er. „Deshalb ist es auch so wichtig, dass sich möglichst viele aktiv daran beteiligen – und ihre Stimme abgegeben“, wünscht er sich.