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GesundheitsberufeAcht Ungeimpfte dürfen in Rhein-Berg nicht mehr arbeiten

Lesezeit 3 Minuten

Der Gladbacher Impf-Drive-In ist zurzeit mangels Impfnachfrage geschlossen. Acht Impfverweigerer in Gesundheitsberufen dürfen nicht mehr in ihrem bisherigen Job arbeiten.

Rhein-Berg – 177 Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen waren in Rhein-Berg zuletzt immer noch nicht gegen das Coronavirus geimpft, obwohl sie seit dem 15. März eigentlich dazu verpflichtet sind. Denn seither gilt in Nordrhein-Westfalen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Einrichtungen der Pflege.

Insgesamt hatten 145 Einrichtungen bis zum Stichtag Ende März laut Kreis 482 Mitarbeitende ohne Impfnachweis gemeldet. Sämtliche gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gesundheits- und Pflegeberufen sind daraufhin vom Kreis noch einmal angehört worden.

Kreis hat einen Ermessensspielraum

297 Fälle hätten danach eingestellt werden können, so Kreissprecherin Nina Eckardt auf Nachfrage. In den Fällen hätten die Betroffenen doch noch eine Immunisierung nachgewiesen, sich also doch noch impfen lassen oder waren zwischenzeitlich von einer Coronainfektion genesen.

Die Rechtsgrundlage

Auf der Basis des am 12. Dezember 2021 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ mussten Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen bis zum 15. März einen Corona-Impfschutz nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Laut Kreis gibt es nur sehr wenige Kontraindikationen und Gründe, warum eine Person nicht gegen Covid-19 geimpft werden kann. Dazu zählen allein Allergien gegen Bestandteile der Covid-19-Impfstoffe, ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom, so der Kreis. (wg)

Acht Betroffene wollten sich trotz alledem nicht impfen lassen, obwohl kein medizinischer Grund dagegen sprach. Sie haben laut Kreis zwischenzeitlich Ordnungsverfügungen erhalten, die es ihnen untersagen, ihre bisherige berufliche Tätigkeit weiter auszuüben beziehungsweise ihre bisherige Arbeitsstelle weiterhin zu betreten.

„Eine Hand voll Mitarbeiter“ von Betretungsverbot betroffen

Auch im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach sei „eine Hand voll Mitarbeiter“ von einem Betretungsverbot betroffen, sagt Pressesprecher Daniel Beer auf Nachfrage. Allerdings sei das eine „für unsere Unternehmensgröße überschaubare Zahl“. Das EVK hatte eine eigene Impfkampagne aufgesetzt, um Mitarbeitende von der Notwendigkeit einer Corona-Schutzimpfung zu überzeugen.

Ob die „Hand voll Mitarbeiter“, die nun nicht mehr an ihrem bisherigen Arbeitsplatz im EVK arbeiten dürfen, einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens erhalten haben oder freigesetzt werden, dazu gab es gestern noch keine Angaben. „Das ist ja auch alles noch ganz frisch“, so EVK-Sprecher Beer.

Im Vinzenz-Pallotti-Hospital und im Marien-Krankenhaus der Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) sind nach Angaben von Pressesprecher Jörg Zbick bislang noch keine Betretungsverbote gegen Mitarbeitende verfügt worden. Es gebe aber noch laufende Verfahren , so Zbick. „Wir gehen davon aus, dass in Bälde Betretungsverbote ausgesprochen werden.“

Rund 180 Verfahren laufen noch

In kreisweit insgesamt 183 Fällen laufen die Verfahren derzeit laut Kreis noch. Die Frist für eine zweite Anhörung ende erst Mitte August, so Kreissprecherin Eckardt.

Impfstellen bleiben geschlossen

Eigentlich hatte der Kreis seine Impfstellen in Burscheid und Overath nach den Sommerferien wieder öffnen wollen. Doch daraus wird nichts. Sie bleiben geschlossen. Das hat Kreissprecherin Nina Eckardt am Donnerstag auf Nachfrage dieser Zeitung mitgeteilt. Begründung für die Planänderung: „Die Nachfrage kann momentan von den niedergelassenen Ärzten gedeckt werden“, so die Kreissprecherin. Bei Bedarf könne das Angebot der Impfstellen aber jederzeit kurzfristig wieder erweitert werden. (wg)

Tatsächlich kann das Gesundheitsamt auch im Rahmen einer „Ermessensabwägung“ am Ende in Einzelfällen Mitarbeitenden, die weder geimpft noch genesen sind, trotzdem die weitere Arbeit in ihrem Gesundheitsberuf gestatten. Der entsprechende Erlass erlaube das beispielsweise in Fällen in denen die „betroffene Person eine für die Einrichtung besonders bedeutsame Funktion innehat und ein Ausfall nicht ohne weiteres kurzzeitig oder dauerhaft durch eine andere geeignete Person ggf. vertretungsweise kompensiert“ werden könne, so Eckardt.

Allerdings müsse auch dann der Schutz der vulnerablen Gruppensichergestellt bleiben, müsse der Arbeitgeber die organisatorische und physische Trennung des Arbeitsplatzes von Kranken beziehungsweise zu Pflegendenden sicherstellen und nachweisen.

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Einzelne solcher Fälle seien derzeit noch in der Prüfung, hieß es am Donnerstag aus dem Kreishaus.