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Prozess um TrunkenheitsfahrtWodka als Medizin – Odenthaler liefert bemerkenswerte Ausrede für 2,5 Promille

Lesezeit 3 Minuten
Alkohol Trunkenheit Kontrolle dpa

Wie viel Wodka muss man trinken, um auf 2,5 Promille zu kommen? Darum geht es vor dem Bensberger Amtsgericht.

Für 2,49 Promille Alkohol im Blut hat ein 59-jähriger Odenthaler dem Bensberger Amtsgericht eine bemerkenswerte Erklärung geliefert.

„Voll wie tausend Mann“ war der 59-jährige Odenthaler zwar noch nicht, als ihn die Polizei zu Hause rausklingelte und zur Blutprobe bat, aber eine Blutalkoholkonzentration von zunächst 2,49 Promille und eine halbe Stunde später immer noch 2,36 Promille bekommt auch nicht jeder hin, ohne umzufallen.

Nun könnte der private Alkoholpegel von Alexander S. (Name geändert) innerhalb seiner vier Wände dem Staat ja völlig egal sein, doch steht der dringende Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raum — und das ist kein bisschen egal, kann diese Art von „Verkehrssünde“ Unbeteiligten doch Leben und Gesundheit rauben.

Alkohol-Prozess: Beschuldigter hat eine völlig andere Version

Damit steht Alexander S. jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr vor Gericht. „Das wird bestritten“, gibt sein Verteidiger Jonas Baur ungerührt zu Protokoll und anschließend eine völlig andere Version zum Besten.

Danach sei Alexander S. am Abend des 17. Oktober keineswegs betrunken mit seinem Auto von der Arbeit in einem Bergisch Gladbacher Industriebetrieb, wo er für die Maschinenreinigung zuständig gewesen sei und darum mit hochprozentigen Reinigungsmitteln zu tun gehabt habe, nach Hause nach Odenthal gefahren.

Vielmehr wäre die Schicht eigentlich bis 22 Uhr gegangen, der Vorarbeiter habe ihn aber wegen starker Bauch- und Kopfschmerzen vorzeitig nach Hause geschickt. Nach einem Zwischenstopp in einem Supermarkt sei er dann Zuhause angekommen und habe zur Medizin gegriffen. Da er nicht gerne Medikamente einnehme, habe Alexander S. ein Hausmittel aus der früheren Heimat gewählt, das sein Mandant gelegentlich auch mit Salz oder Pfeffer zu sich nehme.

Nachttrunk – der Klassiker unter den Ausreden

Alexander S. habe sich also ein Wasserglas voll Wodka eingegossen und es ausgetrunken. Anschließend sei er duschen gegangen und habe sich danach ein zweites Glas Wodka eingegossen und es getrunken. Und dann habe die Polizei an der Haustür geklingelt.

Der berühmte „Nachtrunk“: Der Klassiker unter den Ausreden. Wer soll das glauben? Gegenfrage: Wer soll im Gegenteil beweisen, dass es vor dem „Nachtrunk“ auch einen von der Staatsanwältin sogenannten „Vortrunk“ gegeben haben muss?

Zumal der Verteidiger auch noch auf das Polizeiprotokoll hinwies, wonach Alexander S. im Laufe des Gesprächs immer betrunkener geworden sei und immer weniger Deutsch verstanden habe – wegen der zunehmenden Wirkung des „nachgetrunkenen“ hochprozentigen Fusels?

Ob so eine Geschichte, wie sie Alexander S. über seinen Verteidiger vorgebracht hat, stimmen kann, könne wohl am besten ein Sachverständiger beurteilen, waren sich Richterin Miriam Kuschel und die Anklägerin einig. Bei so einem Alkoholwert könne man nicht an eine Einstellung denken, trat die Staatsanwältin dem Verteidiger außerdem entgegen.

Konsequenz: Das Verfahren wird in einem neuen Termin im Herbst mit einem Sachverständigen neu aufgerollt werden. Dann werden auch die beiden Zeugen, die an diesem ersten Prozesstag nicht zum Zuge kamen, ihre Aussage machen.