AboAbonnieren

Alle sechs JahreBisheriger Stellvertreter übernimmt Leitung der Odenthaler Feuerwehr

Lesezeit 2 Minuten

Axel Staehler (r.) folgt auf Tobias Peters (l.), der seit 2015 die Odenthaler Feuerwehr geführt hatte.

Odenthal – Wechsel an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehr: Tobias Peters soll Anfang Juli als Wehrleiter vom bisherigen Stellvertreter Axel Staehler abgelöst werden. Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird der Leiter der Feuerwehr alle sechs Jahre vom Gemeinderat neu bestellt.

Turnusmäßig läuft die Amtszeit von Peters am 30. Juni aus. Bei der im Verfahren vorgeschriebenen Anhörung habe sich die Wehr für Gemeindebrandinspektor Axel Staehler als neuen Wehrleiter ausgesprochen, so der Kreisbrandmeister Wolfgang Weiden in einem Schreiben an die Gemeinde. Für das Amt des Stellvertreters wird Gemeindebrandinspektor Torsten Stockho vorgeschlagen. Beide sind hauptberuflich Beamte im Feuerwehrdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die letzte Entscheidung liegt beim Gemeinderat, der am 29. Juni über die Neubesetzung abstimmen will.

Tobias Peters kandidierte ohne erneute Kandidatur

Sechs Jahre als Stellvertreter und weitere sechs Jahre als Wehrleiter seien genug, begründete Gemeindebrandinspektor Tobias Peters, warum er nicht erneut kandidiert habe. „Mit 270 Mitgliedern ist die Feuerwehr fast ein mittelständisches Unternehmen“, sagte der 43-Jährige. Das sei im Ehrenamt kaum noch zu schaffen. Peters ist hauptberuflich als Feuerwehrmann in Düsseldorf tätig.

Das könnte Sie auch interessieren:

In Peters Amtszeit fiel die Neuaufstellung der Odenthaler Feuerwehr, nachdem ihr 2013 offiziell bescheinigt worden war, nicht mehr leistungsfähig genug zu sein. „Seit damals ist in der Gemeinde viel passiert“, so Peters. Dazu zählen der Bau von zwei neuen Feuerwehrgerätehäusern, die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen und der lang ersehnten Drehleiter.

Eine Lösung für das vom Rheinisch-Bergischen Kreis aufgelöste Ersthelferteam sei noch nicht in Sicht, sagte Peters. Gespräche liefen. Strittige Punkte seien unter anderem, zu welchen Notfällen die Mobilen Retter vom Kreis künftig alarmiert werden und ob sie im Einsatz auch Fahrzeuge mit Sonderrechten (Martinshorn und Blaulicht) nutzen dürfen.