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Junges Paar bedrohtGericht verurteilt Overather nach Angriff mit Softair-Gewehr zu Geldstrafe

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Das Gebäude vom Amtsgericht Bergisch Gladbach.

Das Gebäude vom Amtsgericht Bergisch Gladbach.

Der Angeklagte hatte ein in einem Auto rastendes Pärchen mit seinem Gewehr angegriffen. Dabei war der junge Mann stark alkoholisiert.

Ein 23-jähriger Overather, der auf einem Wanderparkplatz in Vilkerath ein im Auto rastendes junges Paar mit einem Softair-Gewehr bedroht und beschossen hat, ist am Donnerstag vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. „Ich habe mich zu dieser milden Strafe hinreißen lassen, weil ich Ihnen die Zukunft nicht verbauen will“, sagte Richterin Birgit Brandes in ihrer Urteilsbegründung. Das ändere aber nichts daran, dass das Verhalten überhaupt nicht hinzunehmen sei.

Am Tattag war Kevin N. (alle Namen geändert) von einer Beerdigung gekommen und war von diesem endgültigen Abschied ziemlich mitgenommen, da der Verstorbene sein Großvater gewesen war. Auf dem Wanderparkplatz an der Kaule in Vilkerath, direkt an der Grenze des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Oberbergischen Kreis, sah er Can Ö. und Zeynep Y., beide Mitte 20, in ihrem Auto sitzen.

Zeuge: „Ich hatte in dem Moment der Bedrohung Todesangst“

Das junge Paar hatte sich gerade in einem Schnellimbiss mit Fast Food eingedeckt und wollte dieses nun essen, als Kevin plötzlich mit seiner Waffe auf das parkende Auto feuerte. Can Ö., ein Baum von einem Mann und beruflich in der Security-Abteilung eines großen Kölner Unternehmens beschäftigt, stieg aus und sprach Kevin an, woraufhin der das Gewehr auf den Ö. richtete. „Ich hatte in dem Moment der Bedrohung Todesangst“, sagte Can Ö. als Zeuge vor Gericht.

In der Bedrohungssituation auf dem Parkplatz fragte er dann aber doch noch nach, ob das Gewehr echt sei oder eine Softair-Waffe. Als Kevin N. wahrheitsgemäß antwortete, bereinigte Hüne Ö. die Situation innerhalb kürzester Zeit, wobei der eher schmächtige Schütze unsanft zu Boden ging. Vor Gericht räumte Kevin ein, dass sein Verhalten falsch gewesen sei. Er gab aber an, er habe das Auto gar nicht treffen wollen. „Das sollte ein Warnschuss sein.“

Der Staatsanwalt machte ihm gleichwohl noch einmal klar, dass das Verhalten überhaupt nicht zu tolerieren sei – die Situation beziehungsweise das Geschoss hätte auch ins Auge gehen können. Es handle sich gerade nicht um eine Bagatelle, und das müsse der Staat auch klar machen. Angesichts der 1,5 Promille, die der junge Mann intus gehabt hatte, billigte er ihm aber verminderte Schuldfähigkeit zu und forderte 90 Tagessätze zu je zehn Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und Bedrohung.

In ihrem Urteil sprach Richterin Brandes von einem „etwas skurrilen Fall“. Hinsichtlich des Strafmaßes entsprach sie der Forderung des Staatsanwaltes. Die Sache hätte auch ganz anders ausgehen können, mit Rücksicht auf die Zukunft des jungen Angeklagten, der eine Ausbildung beginnen wolle, beließ sie es aber bei 90 Tagessätzen, womit die Verurteilung noch nicht im Polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

Der ohne Verteidiger auf der Anklagebank sitzende Kevin N. hatte sich im Prozess bei Can Ö. und Zeynep Y. entschuldigt. Der an dem Pkw entstandene Sachschaden ist allerdings noch nicht reguliert. Mit dem Strafurteil hat Can Ö. aber gute Chancen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.