Staatsanwaltschaft und Verteidigung hielten beim Prozess in Köln ihre Schlussplädoyers. Das Urteil soll in der nächsten Woche gesprochen werden.
ProzessAlkoholisierter Overather soll Freundin fast totgeschlagen haben

Vor Gericht landete der Fall eines 44 Jahre alten Overathers, dem vorgeworfen wird, seine Lebensgefährtin brutal misshandelt zu haben. (Symbolbild)
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Immer wieder soll der 44-Jährige seine Lebensgefährtin verprügelt haben, wenn er Alkohol im Übermaß zu sich genommen hatte. Im Januar 2024 soll er mit einem Alkoholpegel von bis zu 3,8 Promille so heftig gegen den Kopf der Frau geschlagen und getreten haben, dass diese fast an einer Hirnblutung verstorben wäre. Am Mittwoch forderte die Staatsanwaltschaft deshalb fünf Jahre und einen Monat Haft für den Mann aus Overath.
„Er hat wie von Sinnen auf die Geschädigte eingeprügelt, insbesondere gegen den Kopf“, zeigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussvortrag überzeugt. Zwar habe aufgrund der schweren Alkoholisierung sicherlich eine Enthemmung und eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten am Tattag vorgelegen.
Staatsanwaltschaft gegen Unterbringung in Maßregelvollzug
Von einer völlig aufgehobenen Schuldunfähigkeit wollte der Ankläger aber nichts wissen: „Der Angeklagte selbst sprach hier von einem Standardpegel“, so der Staatsanwalt. Er lehnte auch eine Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug strikt ab: „Beim Angeklagten gibt es kein Problembewusstsein.“ Er habe vielmehr im Prozess die Vorstellung geäußert, dass er durch die erlittene Untersuchungshaft vom Alkohol weg sei, nur noch seine Strafe absitzen müsse und dann zu seiner Lebensgefährtin zurückkehren könne.
Verteidigerin Juliana Metten forderte hingegen eine milde Strafe und die Einweisung ihres Mandanten in den Maßregelvollzug zur Alkoholentwöhnung. „Das ist die deutlich bessere Möglichkeit für eine Resozialisierung“, so Metten. Sie verwies darauf, dass ihr Mandant 2012 nach der Trennung seiner Frau den Boden unter den Füßen verloren und Halt im Alkohol gesucht habe.
Kind wurde dem Angeklagten wegen seines Alkoholproblems entzogen
Doch da begann der Abstieg erst richtig und der 44-Jährige verlor auch noch seinen Job als Kfz-Mechaniker. 2018 habe er das Opfer dann im Alkoholentzug in Marienheide kennengelernt und die beiden wurden ein Paar. 2019 bekamen sie ein gemeinsames Kind, das ihnen vom Jugendamt aber aufgrund der Alkoholproblematik entzogen wurde.
Um den Verlust des Sohnes sei es dann immer wieder zu Streits gekommen, in denen der Angeklagten handgreiflich geworden sei. „Es war eine toxische Beziehung“, sagte Metten. Ein Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.